Berlin (epd). Betroffenenvertreter und Menschenrechtsexperten äußern scharfe Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Barrierefreiheit. Es sei „im Alltag faktisch für Menschen mit Behinderungen kaum mit Verbesserungen zu rechnen“, heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands. Sie wurde für eine öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am Montag verfasst.
Die vorgesehenen Ausnahmen für Privatfirmen seien „besonders kritisch“, heißt es in einer Stellungnahme von Sascha Göttert, der demnach mit einer 24-Stunden-Assistenz in der eigenen Wohnung lebt. Es entstehe für Betroffene der Eindruck, „dass ihre Teilhaberechte nur dann berücksichtigt werden, wenn dies wirtschaftlich günstig erscheint“.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte urteilte, neue Verpflichtungen für die Privatwirtschaft würden im Entwurf der Bundesregierung so stark eingeschränkt, dass sie „praktisch wertlos“ seien. Die Pläne verfehlten „an zahlreichen Stellen“ die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland unterzeichnet hat.
Arbeitgeber gegen „gesetzlichen Zwang“
Aus anderer Richtung kritisierten Wirtschaftsvertreter den Entwurf. Der Handelsverband Deutschland erklärte, die neuen Verpflichtungen für Privatfirmen würden „die Unternehmen mit neuen bürokratischen Vorgaben belasten“. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände erklärte, erweiterte „Verpflichtungen und Sanktionen“ seien nicht der richtige Weg, um mehr Barrierefreiheit zu erreichen. „Statt gesetzlichen Zwang sollten Unternehmen vielmehr dabei unterstützt werden, ihr Angebot noch barrierefreier gestalten zu können.“
In der Debatte geht es um die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Vorgesehen sind unter anderem neue Vorgaben für Barrierefreiheit in Gebäuden des Bundes und für die barrierefreie Kommunikation von Bundesbehörden. Erstmals sollen zudem Vorschriften für die Privatwirtschaft eingeführt werden, allerdings mit deutlichen Einschränkungen.
Nach der Anhörung kann der Bundestagsausschuss noch Änderungen beschließen. Wann das Parlament über den Gesetzentwurf abstimmt, ist offen.




