Patientenbeauftragter für Widerspruchsregel bei Organspende

Patientenbeauftragter für Widerspruchsregel bei Organspende
Eine Veränderung bei der Organspende sei "dringend an der Zeit", sagt Stefan Schwartze, der Patientenbeauftragte der Bundesregierung.

Berlin (epd). Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), spricht sich vor der für Donnerstag geplanten Bundestagsdebatte zur Organspende für einen Systemwechsel aus. „Schon seit Jahren ist eine Veränderung dringend an der Zeit“, sagte Schwartze den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). Für ihn sei die Widerspruchsregelung sehr naheliegend, denn alle bisherigen Bemühungen hätten zu keinem Anstieg der verfügbaren Organe oder der Erklärungen zur Organspendebereitschaft in dem dafür eingerichteten Register geführt.

Schwartze wies Bedenken zurück, die Widerspruchslösung schränke die Selbstbestimmung ein: „Mit der Widerspruchsregelung wird niemand zur Organspende verpflichtet oder gar gezwungen. Ein Nein wird jederzeit und ohne Begründung respektiert.“

Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt sagte den Funke-Zeitungen, die Widerspruchsregel biete „die Chance, die Lücke zwischen der hohen grundsätzlichen Spendenbereitschaft in der Bevölkerung und den weiterhin niedrigen Spenderzahlen zu verkleinern“. Sie wahre die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, setze zugleich aber „ein wichtiges Signal der Solidarität“.

Bundestag berät am Donnerstag

Aktuell gilt in Deutschland die sogenannte Zustimmungsregelung. Organe dürfen einer Person nach Eintreten des Hirntodes nur dann entnommen werden, wenn sie dem vor dem Tod ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn Angehörige einwilligen. Hierzulande werden allerdings deutlich weniger Organe gespendet als benötigt werden.

Am Donnerstag steht das Thema zum wiederholten Male auf der Tagesordnung des Bundestags. Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe schlägt vor, das geltende Prinzip umzukehren: Organspender sollen demnach alle sein, die zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. 2020 hatte der Bundestag die Widerspruchsregelung noch abgelehnt.