Pflegebevollmächtigte: 100.000-Euro-Grenze nicht komplett streichen

Pflegebevollmächtigte: 100.000-Euro-Grenze nicht komplett streichen
Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staffler, will darüber sprechen, wie hoch die Jahreseinkommensgrenze für Kinder sein soll, bevor diese für Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen werden.

Berlin (epd). Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), sieht es kritisch, die 100.000-Euro-Grenze beim freigestellten Jahreseinkommen der Kinder von Pflegebedürftigen infrage zu stellen. „Ich hielte es für falsch, die Grenze komplett wieder zu streichen“, sagte sie zu entsprechenden Plänen von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Zug der anstehenden Pflegereform dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Montag). „Wir müssen anerkennen, dass die Kinder durch die Hilfebedürftigkeit ihrer Eltern ohnehin belastet werden“, argumentierte sie.

Insofern gehe es um eine faire Lastenverteilung, über die richtige Höhe des freigestellten Einkommens sollte aus Stafflers Sicht gesprochen werden. „Ich will der Debatte in der Koalition aber nicht vorgreifen“, fügte die CSU-Politikerin hinzu. Kinder müssen sich derzeit erst an den Pflegekosten der Eltern beteiligen, wenn ihr eigenes zu versteuerndes Jahreseinkommen über 100.000 Euro brutto liegt. Warken will die Grenze streichen.

Staffler: Klein-Klein beim Sparen reicht nicht

Staffler räumte ein, dass bei der Pflege drastisch gespart werden müsse. Die Pflegeversicherung habe ein Volumen von rund 70 Milliarden Euro jährlich. „Allein in den nächsten beiden Jahren müssen mehr als 20 Milliarden Euro eingespart werden, um die Pflegeversicherung handlungsfähig zu halten. Mit Klein-Klein kommen Sie da nicht weiter“, sagte die Pflegebevollmächtigte und ergänzte: „Alle müssen ihren Beitrag leisten.“