Gericht bestätigt Abschiebung von verurteiltem IS-Unterstützer

Gericht bestätigt Abschiebung von verurteiltem IS-Unterstützer
Ein wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilter Mann ist mit Klagen gegen seine drohende Abschiebung nach Syrien gescheitert.

Münster (epd). Das Verwaltungsgericht Münster hat die sofortige Abschiebung eines wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilten Syrers bestätigt. Die Rücknahme der Flüchtlingseigenschaft für den 2015 nach Deutschland eingereisten Mann sei rechtmäßig, erklärte das Gericht am Donnerstag (AZ: 2 K 1471/24.A und 2 K 3961/25.A).

Es gebe schwerwiegende Gründe für die Annahme, dass der Kläger gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen habe, indem er die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) durch verschiedene Aktivitäten unterstützte. Er soll für den IS unter anderem als Kontrollposten in Syrien fungiert sowie Propagandamaterial in Deutschland verteilt haben.

Freiheitsstrafe von drei Jahren

Nach seiner Ankunft in Deutschland 2015 war dem Syrer der Flüchtlingsstatus anerkannt worden. Neun Jahre später widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Entscheidung, nachdem gegen den Mann ermittelt worden war. Die Behörde legte aber vorerst ein Abschiebungsverbot fest. Der Mann wurde schließlich im September 2024 vom Kammergericht in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt. Das Bundesamt widerrief daraufhin das Abschiebungsverbot.

In dem Fall fällte das Gericht in Münster am 9. Juni zwei Urteile. Die Klagen des Syrers sowohl gegen den Entzug des Flüchtlingsstatus als auch die Aufhebung des Abschiebungsverbots wurden abgelehnt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Für eine Berufung wäre das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zuständig.