Münster (epd). Das islamische Imam-Mahdi-Zentrum mit Sitz in Münster bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster wies eine Klage gegen das vom NRW-Innenministerium verfügte Verbot ab, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (AZ: 5 D 89/22). Der Betreiber, der Verein Fatime Versammlung, habe zum Zeitpunkt des Erlasses die verbotene Terrororganisation Hisbollah ideologisch und finanziell unterstützt. Zudem habe es zu der Hisbollah sowie zum iranischen Regime seit den 1990er Jahren unmittelbare persönliche Beziehungen gegeben.
Der Moscheeverein leistete nach Gerichtsangaben über Jahre hinweg Zahlungen an das zur Hisbollah zugehörige, verbotene Hilfswerk Waisenkinderprojekt Libanon. Der Vorsitzende sowie der Imam der Moschee hätten sich mit den Protagonisten der Hisbollah identifiziert, sie verherrlicht und zu ihrer Unterstützung aufgefordert. In den Vereinsräumlichkeiten hätten unter anderem Gedenkveranstaltungen für Hisbollah-Angehörige stattgefunden. Zudem sei zur Unterstützung des militärischen Kampfes der Organisation aufgerufen worden.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.



