Berlin (epd). Angebote der Altenhilfe sind einer Untersuchung zufolge in vielen Landkreisen und kreisfreien Städten noch lückenhaft. Angebote der Altenhilfe gemäß Paragraf 71 des Zwölften Sozialgesetzbuchs (SGB XII) gibt es laut dem Lagebild des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zwar häufig, sie seien aber oft nicht überall im gesamten Kreis-, Stadt- oder Bezirksgebiet verfügbar. Das Lagebild liegt dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorab vor.
Nur in 58 Prozent der Gebietskörperschaften gebe es eine Altenhilfe- und Seniorenplanung, teilte der Deutsche Verein weiter mit. Leistungen im Einzelfall als einkommensabhängige Geld- und Sachleistungen seien nur in rund einem Drittel der Kommunen vorhanden. Beratungsangebote seien hingegen vielfältig und weit verbreitet, wobei vorbeugende Hausbesuche im Verhältnis zu anderen Beratungsleistungen mit 48 Prozent bundesweit am seltensten vorkämen.
Kreise mit größeren Schwierigkeiten als Städte
Laut Paragraf 71 SGB XII ist die Altenhilfe kommunale Pflichtaufgabe. Sie soll beispielsweise den Erhalt einer Wohnung oder die Inanspruchnahme altersgerechter Dienste ermöglichen. Der Paragraf macht aber kaum konkrete Vorgaben, wie Kommunen die Altenhilfe umsetzen müssen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge bemängelte die großen Unterschiede zwischen den Gebietskörperschaften bei der Altenhilfe. „Es kann festgehalten werden, dass Altenhilfeplanung teilweise bereits gut etabliert, jedoch vielerorts noch ausbaufähig ist“, heißt es in dem Lagebild. Landkreise scheinen demzufolge vor größeren Herausforderungen zu stehen als kreisfreie Städte.



