Berlin (epd). In der sozialen Pflegeversicherung stehen umfangreiche Änderungen bevor. Der Reformentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium, der am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorlag, sieht unter anderem höhere Hürden für die Einstufung in einen Pflegegrad vor sowie eine langsamere Steigerung der Zuschüsse für Pflegeheimkosten und höhere Beiträge für Kinderlose. Während die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung dem Entwurf etwas abgewinnen kann, üben Verbände scharfe Kritik an der geplanten Reform.
Laut dem mehr als 200 Seiten langen Referentenentwurf aus dem Haus von Ministerin Nina Warken (CDU) soll die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen wegfallen. Für sie wird demnach ein Beitrag von 0,52 Prozent auf beitragspflichtige Einnahmen des Partners fällig. Ausnahmen sind unter anderem für Menschen vorgesehen, die junge Kinder betreuen.
Änderungen der Pflegegrade
Für kinderlose Versicherte soll der bereits bestehende Aufschlag auf den allgemeinen Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,7 Prozentpunkte steigen. Durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze müssen Gutverdiener und deren Arbeitgeber ebenfalls mehr bezahlen.
Für Menschen im Pflegeheim sollen die Zuschüsse der Pflegekassen zu den Eigenanteilen langsamer steigen. Bisher geben die Pflegekassen nach jeweils einem Jahr im Heim etwas mehr Geld dazu - nach drei Jahren tragen sie 75 Prozent der pflegebedingten Eigenanteile. Nun sollen alle Fristen um ein halbes Jahr verlängert werden, sodass der Maximalzuschuss erst nach viereinhalb Jahren fließt.
Änderungen sind auch bei den Pflegegraden vorgesehen. Zum einen sollen die Einstufungskriterien heraufgesetzt werden. Damit würden Menschen erst mit größeren Beeinträchtigungen als heute als pflegebedürftig angesehen. Außerdem soll für zu Hause lebende Menschen mit Pflegegrad 1 der sogenannte Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat wegfallen. Bei Pflegegrad 2 und 3 soll drei Monate lang nur die Hälfte gezahlt werden. Im Gegenzug soll ein neuer Anspruch auf „Pflegebegleitung“ geschaffen werden, damit Betroffene und ihre Angehörigen frühzeitig Hilfe und Beratung bekommen.
Hintergrund der Reformpläne ist die finanzielle Schieflage der Pflegeversicherung. Die Ausgaben sind ebenso wie die Zahl der Pflegebedürftigen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Pflegebevollmächtigte: Versorgung gesichert
Die Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag, dass sie sich freue, „dass das Pflegeneuordnungsgesetz kein reines Spargesetz ist.“ Allerdings kritisierte sie, dass keine Kompensation vom Bund für Sonderaufwendungen der Pflegekassen aus der Corona-Zeit vorgesehen ist. „Ich hätte mir gewünscht, dass im Rahmen der Reform eine Lösung gefunden wird, die Ausgaben der Pflegeversicherung für die Corona-Hilfen in Höhe von rund sechs Milliarden Euro aus dem Gesamthaushalt zu erstatten“, sagte Staffler.
Grundsätzlich begrüßte sie, dass mit dem Reformentwurf „die Versorgung auch in Zukunft für alle gesichert bleibt“. Ihr sei allerdings bewusst, „dass jede Veränderung gerade in der Pflege Sorgen auslöst“, sagte Staffler.
Scharfe Kritik der Verbände
Der Sozialverband VdK kritisierte die Belastungen für pflegende Angehörige und Kinder von Pflegebedürftigen durch die Pflegereform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). „Mit der geplanten Kürzung der staatlichen Rentenbeiträge wird die Situation von pflegenden Angehörigen erheblich geschwächt“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem Nachrichtenportal „t-online“ (Donnerstag).
Das sei „ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen“, die sich nicht nur aufopferten, sondern der Versicherung durch die häusliche Pflege Geld sparten, sagte Bentele. Es werde vor allem Frauen betreffen und sei „ein Beitrag zur Verschärfung weiblicher Altersarmut“.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der auch die Pflegekassen vertritt, bewertete das Paket als unausgewogen. „Zu viele Lasten kommen einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an, während sich Bund und Länder bei der notwendigen Finanzierung einen schlanken Fuß machen“, erklärte Vorstandschef Oliver Blatt.



