Berlin (epd). Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will das System der sozialen Pflegeversicherung an vielen Stellen verändern, um Geld zu sparen. Geplant ist nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd) vom Donnerstag unter anderem eine Neudefinition der Pflegegrade. Dadurch erhöhen sich die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad. Außerdem sollen die Zuschüsse der Pflegekassen zu den Eigenanteilen von Menschen in Pflegeheimen langsamer als bisher steigen.
Für Menschen mit Pflegegrad 1 soll der sogenannte Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, der etwa für Hilfe im Haushalt verwendet werden kann, wegfallen. Bei Menschen, die neu in den Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft werden, soll das Entlastungsbudget drei Monate lang nur zur Hälfte ausgezahlt werden. Im Gegenzug soll ein neuer Anspruch auf „Pflegebegleitung“ geschaffen werden. So sollen die Betroffenen und ihre Angehörigen möglichst frühzeitig Hilfe und Beratung bekommen. Dies soll unter anderem ermöglichen, dass Pflegebedürftige länger zu Hause leben können.
Aus für beitragsfreie Mitversicherung
Die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner in der Pflegeversicherung soll abgeschafft werden. Dabei soll das gleiche Modell zur Anwendung kommen, das auch für die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist: Demnach wird für Ehepartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen ein eigener Beitrag von 0,52 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen fällig. Ausnahmen gibt es etwa für Menschen, die Kinder unter sieben Jahren betreuen.
Für kinderlose Versicherte steigt den Plänen zufolge der bereits bestehende Aufschlag auf den allgemeinen Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,7 Prozent. Durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze müssen Gutverdiener ebenfalls mehr bezahlen.
Zu Warkens Entwurf können nun die anderen Bundesministerium Rückmeldung geben. Das Kabinett soll die Pläne noch vor Beginn der Sommerpause im Juli beschließen. Der Großteil der Reformmaßnahmen soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.



