Wiesbaden (epd). Der hessische Verfassungsschutz darf nach einem Gerichtsurteil die hessische AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und nachrichtendienstlich beobachten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden gab am Mittwoch bekannt, dass „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vorlägen, dass der hessische AfD-Landesverband Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Die Behörden dürften künftig die Einstufung des AfD-Landesverbands als Verdachtsfall auch öffentlich bekanntgeben (AZ: 6 K 1165/22.WI und 6 K 1173/22.WI).
Das Gericht bezog sich in der Begründung auf die rechtskräftig bestätigte Einstufung des AfD-Bundesverbands als rechtsextremen Verdachtsfall. Eine Distanzierung des Landesverbands von der Bundespartei sei nicht erkennbar. Darüber hinaus lägen auch hinreichende landesspezifische Anhaltspunkte vor. Die öffentliche Bekanntgabe der Einstufung des AfD-Landesverbands auch außerhalb von Verfassungsschutzberichten sei in Zukunft grundsätzlich zulässig, nachdem der Hessische Landtag eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage geschaffen habe.
286 Beweisanträge
Hingegen gab das Gericht den Klagen der hessischen AfD insofern statt, als dass die öffentliche Bekanntgabe der Einstufung als Verdachtsfall im September 2022 rechtswidrig gewesen sei. Damals habe es noch keine Ermächtigungsgrundlage dafür gegeben. Das hatte auch schon der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel so entschieden. Die einstweilige Anordnung im Eilschutzverfahren 2023, über die Einstufung und Beobachtung des AfD-Landesverbandes nicht öffentlich berichten zu dürfen, hob das Gericht am Mittwoch für die Zukunft auf.
In der mündlichen Verhandlung hatte der AfD-Landesverband 286 Beweisanträge gestellt. Die Beweisanträge bezogen sich unter anderem auf den Vorwurf, der Verfassungsschutz habe möglicherweise Informanten eingesetzt, um an das von der Behörde vorgebrachte Material zu gelangen. Auch um den Vorwurf der politischen Einflussnahme auf den Verfassungsschutz ging es in den Beweisanträgen. Der Staatsrechtler Wolfgang Roth, der den Verfassungsschutz vor Gericht vertrat, hatte in der Verhandlung entgegnet, die AfD habe keine Indizien vorgelegt, die eine politische Einflussnahme oder den Einsatz von Informanten nahelegten.
Berufung zugelassen
Das Gericht hatte die Beweisanträge der AfD allesamt abgelehnt, auch einem Antrag der AfD auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde der Bundespartei kam das Gericht nicht nach. Die Berufung ist in beiden Verfahren zugelassen. Über sie hätte der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden.



