Gericht: Hessischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Gericht: Hessischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Wiesbaden (epd). Der hessische Verfassungsschutz darf nach einem Gerichtsurteil die hessische AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und nachrichtendienstlich beobachten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden gab am Mittwoch bekannt, dass „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vorlägen, dass der hessische AfD-Landesverband Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Die hessischen Behörden dürften künftig die Einstufung des AfD-Landesverbands als Verdachtsfall auch öffentlich bekanntgeben (AZ: 6 K 1165/22.WI und 6 K 1173/22.WI).