Göttingen (epd). Das Landgericht Göttingen hat einen früheren Mitarbeiter der evangelischen Kirche wegen der Veruntreuung von 760.000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Zuvor hatte sein Verteidiger eine bewährungsfähige Haftstrafe von höchstens zwei Jahren gefordert. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf zwei Jahre und elf Monate. Das Urteil vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde zugelassen (AZ: 5 KLs 7/25).
Der Verurteilte war im Kirchenamt im südniedersächsischen Northeim beschäftigt, der zentralen Verwaltungsstelle der evangelisch-lutherischen Kirchenkreise Harzer Land und Leine-Solling. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann zwischen 2019 und 2024 unbemerkt Geld auf Privatkonten geleitet hatte, um riskante Aktiengeschäfte zu tätigen. Er gestand die Taten vor Gericht. „Es tut mir unendlich leid, und ich schäme mich immer noch“, sagte er vor der Urteilsverkündung.
Strafmildernde Umstände
Das Geständnis des Mannes sowie dessen finanzielle Not angesichts erheblicher Schulden seien strafmildernd anerkannt worden, sagte der Vorsitzende Richter. Angerechnet wurde ihm auch, dass er für den Betrug keine großen Hürden überwinden musste. Seit der Entdeckung der Taten bemühe er sich zudem um die Rückzahlung des veruntreuten Geldes.
Die Richter attestierten ihm ferner eine „Enthemmung durch Spekulationssucht“. Den Antrag der Verteidigung auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten lehnten sie am Donnerstag jedoch ab. Eine Suchtstörung, die die Schuldfähigkeit herabgesetzt und eine Minderung des Strafrahmens erfordert hätte, habe erkennbar nicht vorgelegen.
Bank wies auf Unregelmäßigkeiten hin
Ein Bankinstitut hatte die Kirche auf den Betrug aufmerksam gemacht. Der Mann wurde daraufhin suspendiert.



