Karlsruhe, Dresden (epd). Die 2023 in Dresden verurteilte Linksextremistin Lina E. wird vorzeitig aus der Haft entlassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aussetzung der restlichen Strafe zur Bewährung zurück. Wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, bestätigte der dritte Strafsenat damit den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden. (AZ: StB 24/26)
Lina E. war im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden (AZ: 4 StE 1/21). Zwei Drittel der Strafe sind unter Anrechnung vollzogener Untersuchungshaft mittlerweile verbüßt.
Von Gewaltbereitschaft losgesagt
Ein Sachverständigengutachten habe Lina E. eine „günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit“ ausgestellt, hieß es. Dies gelte insbesondere, „weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat“.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte im März nach Einholung eines Gutachtens die Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt. Lina E. war laut Urteil Mitglied einer militant-linksextremistischen Gruppierung mit Schwerpunkt in Leipzig. Die Gruppe war darauf ausgerichtet, gewaltsam gegen Angehörige der rechtsextremen Szene vorzugehen. Die Verurteilte hatte sich an Angriffen beteiligt, bei denen die Opfer laut BGH zumeist mit Schlagwerkzeugen attackiert und zum Teil schwer verletzt wurden.



