Asyl: Erste Normenkontrollklage zu sicheren Herkunftsländern

Asyl: Erste Normenkontrollklage zu sicheren Herkunftsländern

Leipzig (epd). Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist die erste Normenkontrolle zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten auf der Grundlage des neuen Asylgesetzes eingegangen. Im konkreten Fall hält das Verwaltungsgericht Lüneburg die Einstufung Georgiens als sicheren Herkunftsstaat für rechtswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht am Freitag mitteilte. Die Leipziger Richter sollen nun zur Rechtmäßigkeit der neuen Verordnung entscheiden. (Aktenzeichen BVerwG 1 N 1.26)

Das „Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung“ war im Februar in Kraft getreten. Es stuft die Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana und den Kosovo sowie Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz ein.

Asylanträge individuell prüfen

Demnach gehen die Behörden davon aus, dass dort keine Verfolgung, Folter, unmenschliche Behandlung, Strafe oder Bedrohung zu befürchten sind. Antragsteller und Antragstellerinnen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten haben laut der Verordnung die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht. Asylanträge sollen weiterhin individuell geprüft werden.