Berlin (epd). Sechs Jahre nach der letzten grundlegenden Entscheidung zur Organspende steht im Bundestag erneut eine Debatte über die deutsche Regelung an. Am Donnerstag präsentierte eine Gruppe von Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken einen Antrag, der sich gegen Pläne einer anderen Gruppe richtet, die sogenannte Widerspruchsregelung einzuführen. Noch vor der Sommerpause könnte es eine Orientierungsdebatte im Parlament zu der Frage geben, sagte Kirsten Kappert-Gonther (Grüne).
Sie gehört zu der Gruppe, die an der jetzigen Regelung festhalten will. Derzeit dürfen nach dem Tod eines Menschen Organe nur dann zum Zweck einer Spende entnommen werden, wenn man selbst oder nächste Angehörige zugestimmt haben. Bei der Widerspruchsregelung würde gelten, dass Organe entnommen werden dürfen, wenn kein Widerspruch vorliegt. Für diese Regelung wirbt eine andere Gruppe von Abgeordneten. Ihr Argument: Umfragen zufolge ist die Organspendebereitschaft in Deutschland hoch, aber nur wenige haben das dokumentiert. Eine Umkehrung der jetzigen Regelung würde nach ihrer Auffassung zu einer Erhöhung der Organspendezahlen führen.
Pilsinger: Keine Evidenz für Widerspruchsregelung
Die Gruppe um Kappert-Gonther widerspricht. Studien hätten gezeigt, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen der Widerspruchsregelung und der Zahl der Organspenden bestehe, sagte Stephan Pilsinger (CSU). Kappert-Gonther führte aus, Dänemark und die USA hätten hohe Spenderzahlen auch mit Zustimmungsregelung. Verbesserungen bei Abläufen in Kliniken würden laut Studien eher dazu führen, dass es mehr Organspenden gibt, sagte sie.
Michael Brand (CDU) geht sogar davon aus, dass die Widerspruchsregelung ein „gefährlicher Trugschluss“ sei. Ohne eine Zustimmung den Willen zur Organspende zu unterstellen, könne zu Widerstand und damit zu Widerspruch führen, gab er zu bedenken. Auch Helge Lindh (SPD) warnte vor der Abkehr der Zustimmungsregelung als „bewusster Solidarität“. „Dann ist es keine Organspende mehr“, sagte er.
Lauterbach: Eintragen in Datenbank „nicht zu viel verlangt“
Die andere Gruppe von Abgeordneten, die vor zwei Wochen ihren Vorschlag für die Widerspruchsregelung präsentiert hatte, unterhält derweil Unterstützung vom früheren Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Es ist nicht zu viel verlangt, wenn diejenigen, die keine Organe spenden wollen, sich in eine vorhandene sichere Datenbank als Nicht-Spender eintragen lassen“, sagte Lauterbach der „Rheinischen Post“ (Donnerstag).
Der Bundestag hatte zuletzt 2020 entschieden, an der Zustimmungsregelung festzuhalten, gleichzeitig aber breiter über Organspende zu informieren. Die Zahl der Organspender ist in Deutschland im internationalen Vergleich niedrig und reicht bei Weitem nicht aus, den Bedarf zu decken. Im Online-Organspenderegister haben bislang nur rund 550.000 Bundesbürger ihren Willen dokumentiert. Auch ein Organspendeausweis oder ein Zettel im Portemonnaie gelten als Dokumentation.
Orientierungsdebatten, die in der Regel deutlich länger sind als andere Debatten im Bundestag, gab es bereits in der Vergangenheit bei schwierigen Gewissensfragen. Erst nach dieser Debatte gehen konkrete Anträge oder Gesetzentwürfe dann in den üblichen parlamentarischen Beratungsprozess mit mehreren Lesungen.




