Wiesbaden (epd). Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat alle Beweisanträge der Alternative für Deutschland (AfD) im Verfahren um ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall abgelehnt. Die AfD hatte am Mittwoch in Wiesbaden mehrere Hundert Anträge gestellt und wollte außerdem mehr als 50 Zeugen laden. AfD-Anwalt Christian Conrad warf dem Gericht vor, gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens zu verstoßen.
Die Beweisanträge bezogen sich unter anderem auf den Vorwurf der AfD, der Verfassungsschutz habe möglicherweise Informanten eingesetzt, um an das von der Behörde vorgebrachte Material zu gelangen. Auch um den Vorwurf der politischen Einflussnahme auf den Verfassungsschutz ging es in den Beweisanträgen. Dafür wollte die AfD unter anderem die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und den ehemaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) als Zeugen laden.
Staatsrechtler: „Bloße Behauptungen ins Blaue hinein“
Der Staatsrechtler Wolfgang Roth, der den Verfassungsschutz vor Gericht vertritt, warf AfD-Anwalt Conrad vor, dieser zeichne ein „aberwitziges Zerrbild“ des Verfassungsschutzes. Darüber hinaus habe die AfD keine Indizien vorgelegt, die eine politische Einflussnahme oder den Einsatz von Informanten nahelegten. Er bezeichnete die Vorwürfe als „bloße Behauptungen ins Blaue hinein“. Das Gericht wies die Beweisanträge unter anderem mit der Begründung zurück, es fehle an Erheblichkeit für dieses Verfahren.
Die hessische AfD wehrt sich in dem Prozess gegen die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall durch das hessische Landesamt für Verfassungsschutz. In einem Eilverfahren im Jahr 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden bereits entschieden, dass die Einstufung des AfD-Landesverbandes als Verdachtsfall rechtmäßig gewesen sei. Allerdings hätten der Verfassungsschutz sowie das Innenministerium dies nicht öffentlich bekannt geben dürfen.




