"Pro Asyl": Deutschland ignoriert Realität in Afghanistan

"Pro Asyl": Deutschland ignoriert Realität in Afghanistan
Die Chancen afghanischer Männer auf Asyl in Deutschland sind zuletzt drastisch gesunken. Nach Überzeugung von "Pro Asyl" ist das nicht zu rechtfertigen, denn die Lage vor Ort sei in keiner Weise besser geworden.

Frankfurt a. M. (epd). Die Flüchtlingshilfeorganisation „Pro Asyl“ übt heftige Kritik am verschärften Umgang mit Asylanträgen afghanischer Staatsbürger. Die Zahl negativer Entscheidungen habe seit 2024 ohne objektive Grundlage enorm zugenommen, beklagte Co-Geschäftsführerin Helen Rezene am Mittwoch bei der Vorstellung eines Positionspapiers: „Nicht die Menschenrechtslage in Afghanistan hat sich verändert, sondern Deutschlands Bewertung.“ Hätten unmittelbar nach der Machtübernahme der radikalislamischen Taliban-Miliz noch fast alle Afghanen einen Schutzstatus erhalten, seien die Chancen für alleinstehende Männer zuletzt drastisch gesunken.

Die rechtspolitische Sprecherin der Organisation, Wiebke Judith, berichtete, dass die Schutzquote bei allein geflüchteten Männern bereits im vergangenen Jahr weniger als ein Drittel betragen habe, im Januar 2026 sogar nur noch 16 Prozent. Zahlreiche von „Pro Asyl“ analysierte Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge seien nicht auf die Gefahren eingegangen, die den Menschen bei einer Rückkehr drohten. In den Texten fänden sich stattdessen pauschale Urteile, dass etwa Flüchtlinge, die es als Minderjährige allein nach Europa geschafft hätten, auch „robust“ genug für ein Leben in Afghanistan seien.

Praktisch alle Afghanen von Willkür und Elend betroffen

„Wir können uns keine Konstellation vorstellen, in der Personen nicht vom Willkürregime und von Verelendung betroffen sind“, sagte Judith zur Lage in Afghanistan. Abschiebungen nach Afghanistan müssten daher grundsätzlich als völkerrechtswidrig eingestuft werden. Im Widerspruch dazu seien mittlerweile auch Afghanen von zwangsweisen Rückführungen bedroht, die keine Straftaten in Deutschland begangen hätten.

Nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs gelten afghanische Frauen wegen ihrer totalen Entrechtung in der Heimat mittlerweile grundsätzlich als schutzberechtigt. Dadurch können auch ihre Ehepartner und Kinder ein Bleiberecht erlangen.