Dresden (epd). Der Prozess gegen einen Dresdner Rabbiner wird laut Amtsgericht erst am Freitag fortgesetzt. Ursprünglich sollte die Verhandlung am Montag stattfinden. Zudem war ein Urteil in Aussicht gestellt worden. Wie ein Sprecher des Amtsgerichtes Dresden dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte, wurde der Termin aufgehoben und auf den 22. Mai verschoben.
Als Grund nannte er die „Ortsabwesenheit des Angeklagten“. Dem 41-Jährigen werden Geldwäsche und Betrug vorgeworfen (AZ: 201 Ls 231 Js 32156t20). Der Mann soll zum Zweck der Zahlungsabwicklung ein Unternehmen gegründet haben, das über verschiedene Konten 2019 und 2020 Gelder in Höhe von fast 150.000 Euro vereinnahmt haben soll.
Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt
Der Angeklagte soll Geschäftsführer einer Berliner UG (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) gewesen sein, über deren Konten laut Staatsanwaltschaft die Zahlungsabwicklungen gelaufen sind. Beschuldigt werden zwei weitere Männer, die jedoch gesondert verfolgt werden.
Im Rahmen einer Verfahrensverständigung im laufenden Prozess stellte das Gericht für den Fall eines glaubhaften Geständnisses eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren in Aussicht.




