Abtreibungspille Mifepriston darf in den USA wieder versendet werden

Abtreibungspille Mifepriston darf in den USA wieder versendet werden
Frauen in den USA dürfen sich die Abtreibungspille Mifepriston wieder online verschreiben lassen. Das hat das Oberste Gericht entschieden.

Washington (epd). Der Versand der Abtreibungspille Mifepriston per Post ist in den USA zumindest vorübergehend wieder legal. Das Oberste Gericht hob am Donnerstag (Ortszeit) das Urteil eines untergeordneten Gerichts zum Verbot des Versandes vorläufig auf. Ein Termin für eine endgültige Entscheidung steht nicht fest.

Die Entscheidung vom Donnerstag setzte das Urteil eines Bundesgerichts vom 1. Mai zum Verbot des Versandes vorläufig außer Kraft. Auf die Klage des Bundesstaates Louisiana hin hatte es darin geheißen, der postalische Versand untergrabe das in Louisiana geltende Abtreibungsverbot. Das Urteil betraf die gesamte USA. Das Oberste Gericht begründete seine Entscheidung am Donnerstag nicht näher.

Weitreichendes Urteil des Obersten Gerichts von 2022

Der Rechtsstreit um Mifepriston geht zurück auf ein Urteil des Obersten Gerichts von 2022, das seit 1973 landesweit geltende Recht auf Schwangerschaftsabbruch aufzuheben. Seitdem haben 13 der 50 Bundesstaaten Abtreibungen verboten, darunter Louisiana. Mehrere weitere haben das Recht eingeschränkt.

Die Zahl der Abtreibungen sei dennoch nicht gesunken, berichtete das Familienplanungsinstitut Guttmacher. 2025 seien etwa 1.126.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen worden. Mehr als 60 Prozent der Abtreibungen im „formellen Gesundheitswesen“ erfolgten medikamentös. Frauen in Staaten mit Abtreibungsverbot können sich Medikamente online verschreiben lassen. Die Lieferung erfolgt per Post von außerhalb des Staates.

Louisiana hatte im Herbst 2025 Klage eingereicht gegen diese Praxis. „Aktivisten“ hätten ein „organisiertes und gefährliches System“ entwickelt zum Handel mit Drogen, erklärte die Generalstaatsanwältin des Staates, Liz Murrill. Der Ausgang der Kontroverse hängt vermutlich von einem endgültigen Urteil des Obersten Gerichts ab.