Verbot von Moscheeverein in Dortmund rechtmäßig

Verbot von Moscheeverein in Dortmund rechtmäßig
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte im Jahr 2022 den Dortmunder Verein Nuralislam e.V. verboten. Das Oberverwaltungsgericht wies eine Klage dagegen nun ab.

Münster (epd). Das Verbot des Dortmunder islamischen Kulturvereins Nuralislam e.V. ist rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster bestätigte am Mittwoch die Verbotsverfügung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums aus dem Jahr 2022 (AZ: 5 D 82/22). Der Verein habe zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung Gewalt gegenüber „Andersgläubigen“ und „Abtrünnigen“ aktiv propagiert, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zudem habe er islamistische Inhalte verbreitet, die Muslime bis hin zur Gewaltbereitschaft radikalisieren könnten.

Der Vorsitzende des Vereins habe gegen Andersgläubige gehetzt und zu Gewalt aufgerufen, erläuterte das Gericht. Zudem habe er den bewaffneten Dschihad als individuelle Pflicht eines jeden Muslims propagiert. Bei einem weiteren Funktionär des Vereins seien bei einer Durchsuchung Bilder von bewaffneten IS-Kämpfern und islamistisches Liedgut gefunden worden. Der Verein habe auch Kontakte zu salafistischen Predigern unterhalten, die wegen Unterstützung des IS verurteilt worden sind.

„Gewächshaus des Islamismus“

Das Oberverwaltungsgericht ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte bei dem Verbot des Vereins erklärt, es sei damit „ein Gewächshaus des Islamismus“ geschlossen worden. Der Verein habe eine radikal-islamistische Ideologie vertreten und somit gegen die Werte des Grundgesetzes verstoßen.