Köln (epd). Der Zementkonzern Heidelberg Materials sieht sich mit Vorwürfen wegen eines geplanten Projekts in Indonesien konfrontiert. Bei der Planung einer Kalksteinmine und eines Zementwerks missachte das Unternehmen Menschenrechte und verstoße gegen das Lieferkettengesetz, erklärten die Entwicklungsorganisation Fian und das katholische Hilfswerk Misereor am Dienstag. Gemeinsam mit zehn Betroffenen sowie den Organisationen Watch Indonesia und Inclusive Development International reichten sie Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ein.
Heidelberg Materials teilte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit, das Projekt des indonesischen Tochterunternehmens PT Indocement befinde sich seit langer Zeit in einem ruhenden Zustand. „Eine Entscheidung über die Umsetzung des Projektes wurde seitens des Unternehmens nicht getroffen.“
Konzern spricht von gesetzlich vorgeschriebenem Verfahren
Den Angaben der Beschwerdeführer zufolge geht es um ein Bauvorhaben im Kendeng-Gebirge in Zentraljava. „Falls das Projekt umgesetzt wird, drohen uns eine ökologische Katastrophe, Verarmung und die Verletzung unserer Menschenrechte“, erklärte Bambang Sutikyo, einer der Antragsteller, der in der Region lebt.
Laut Heidelberg Materials befolgt das Tochterunternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren, um die notwendigen Genehmigungen für seine Projekte zu erhalten. Dabei seien die Ergebnisse aus Dialogformaten mit den betroffenen Gemeinden in die Planung eingeflossen und hätten zu Änderungen geführt. „Besonders wichtig war PT Indocement dabei, das lokale Ökosystem zu schützen und sicherzustellen, dass bei einem potenziellen Abbau die Lebensgrundlage der Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird“, erklärte der Konzern. Demnach wurde das Verfahren vom Obersten Gerichtshof Indonesiens überprüft und bestätigt.
Beschwerdeführer fordern Projektstopp
Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen und eine durch das indonesische Präsidialamt beauftragte Studie aus dem Jahr 2017 weisen nach Angaben der Beschwerdeführer auf die erheblichen Risiken des Abbaus in der Region hin. So würde die Umsetzung der Pläne die Wasserverfügbarkeit und die Bodenqualität beeinträchtigen. „Das Lieferkettengesetz verpflichtet Heidelberg Materials, die Risiken umfassend zu untersuchen und negative Auswirkungen zu verhindern. Dies ist nur durch einen Projektstopp möglich“, betonte Insa Heinke von Fian. Man erwarte vom Bundesamt, dass es „entsprechende Maßnahmen anordnet und zur Durchsetzung notfalls Bußgelder verhängt“.
Gleichzeitig warnten Fian und Misereor vor Einschränkungen beim Bafa-Beschwerdeverfahren angesichts eines entsprechenden Vorschlags der Bundesregierung, der derzeit dem Bundestag vorliegt. „Die Novelle würde die Präventivwirkung des Lieferkettengesetzes aushöhlen und das Schutzniveau auch für die Menschen in Kendeng massiv absenken“, mahnte Armin Paasch von Misereor. Notwendig sei vielmehr, die EU-Lieferkettenrichtlinie bis Mitte 2028 in deutsches Recht zu überführen, um Betroffene wirksam vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Das EU-Lieferkettengesetz soll dazu dienen, dass Konzerne mehr auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz bei Zulieferern im Ausland achten.




