Celle (epd). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen laut einer Entscheidung des niedersächsischen Landessozialgerichts nicht für eine Abnehmspritze bezahlen. Die Krankenkasse einer Frau hatte zuvor in einem Eilverfahren einen entsprechenden Antrag abgelehnt, da die Spritze mit dem Medikament Mounjaro (Tirzepatid) außerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung als „Lifestyle-Medikament“ gelistet sei, wie das Gericht in Celle am Montag mitteilte. (AZ: L 16 KR)
Die 24-Jährige leidet dem Gericht zufolge an einer Hormonstörung und starkem Übergewicht. Ihre Frauenärztin hatte die Gabe von Mounjaro zur Gewichts- und Symptomkontrolle befürwortet, da vorherige Medikamente keinen Erfolg erzielt hatten. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab. Dem widersprach die Frau. Sie argumentierte, dass der Behandlungszweck auch auf die hormonelle Erkrankung gerichtet sei.
Gericht lehnt Einzelfallprüfung ab
Die Frau verlangte eine Einzelfallprüfung. Sie sah laut Gericht zudem eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen Selbstzahlern und Existenzsicherungsempfängern, da die Therapie nur wirtschaftlich leistungsfähigen Patienten zugänglich sei.
Das Landessozialgericht gab jedoch der Krankenkasse recht. Tirzepatid sei nicht zur Behandlung von Hormonstörungen zugelassen. Eine Einzelfallprüfung komme nicht in Betracht. Eine arzneimittelrechtliche Zulassung dürfe nicht durch eine großzügige Zuerkennung von Versorgungsansprüchen unterlaufen werden.
Auch eine Notstandsbehandlung hielt das Gericht im Fall der Frau für nicht erforderlich, da sie nicht lebensbedrohlich erkrankt sei. Es liege auch keine grundgesetzwidrige Diskriminierung vor. Die Krankenkassen müssten nicht alles leisten, was für die Gesundheit verfügbar sei.




