Elektronische Fußfesseln für Gewalttäter beschlossen

Elektronische Fußfesseln für Gewalttäter beschlossen
Der Bundestag verbessert den Schutz vor häuslicher Gewalt. Elektronische Fußfesseln sollen künftig Gewalttäter von neuen Übergriffen abhalten und potenzielle Opfer warnen.
08.05.2026
epd
Von Maximilian Arnhold (epd)

Berlin (epd). Elektronische Fußfesseln und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings sollen Frauen künftig besser vor Angriffen von Männern schützen, die ihnen bereits Gewalt angetan haben. Der Bundestag beschloss am Freitag ein Gesetz, das Familiengerichten die Anordnung von Fußfesseln für Gewalttäter bei häuslicher Gewalt ausdrücklich ermöglicht. Zum Einsatz kommen sollen sie nur in Hochrisikofällen. Zudem sollen Opfer auf Wunsch ein Gerät bekommen können, das sie warnt, wenn sich ihr Peiniger trotz eines Annäherungsverbots nähert.

Die Abgeordneten von Union, SPD, AfD und Grünen stimmten für das Gesetz. Die Linke enthielt sich, weil sie einen eigenen, weitergehenden Antrag eingebracht hatte.

Das Modell wird schon in Spanien praktiziert. „Jetzt kommt die elektronische Fußfessel endlich auch hier“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie verhindere, „dass sich der Täter seinem Opfer unbemerkt nähert. So kann sie sogar Leben retten.“ Straftaten und Gewalt gegen Frauen sind zuletzt angestiegen. 2024 gab es laut Bundeskriminalamt 308 Opfer von Femiziden, viele von ihnen wurden durch den eigenen Partner oder Ex-Partner getötet.

Anordnung zunächst für sechs Monate

Die Fußfessel wird an einem Band über dem Knöchel getragen und gibt Auskunft über den Aufenthaltsort eines Gewaltstraftäters. Das Tragen des Sendegeräts soll dem Gesetz zufolge für maximal sechs Monate angeordnet werden können. Mehrfache Verlängerungen um jeweils drei Monate sollen möglich sein.

Eine Fußfessel darf auch gegen den erklärten Willen des Opfers angeordnet werden. Der Rechtsausschuss änderte den ersten Gesetzesentwurf entsprechend. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Täter „erheblichen Druck auf die verletzte Person ausüben“, um die Maßnahme zu verhindern, heißt es in der Begründung. Täter müssen zudem ein Mobiltelefon mitführen, damit eine Koordinierungsstelle sie jederzeit kontaktieren kann.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Gewalttäter künftig zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichtet werden können. Diese sollen helfen, erneute Übergriffe zu verhindern und Konflikte gewaltfrei zu lösen. „Die Gewaltspirale muss enden“, sagte Hubig. Häusliche Gewalt sei „kein privates Schicksal“, sondern gehe alle an.

Linke fordert Gesamtansatz

Die Linke kritisierte, die Bundesregierung berufe sich zwar auf das spanische Modell, übernehme aber nicht dessen Gesamtansatz. In Spanien wirke das System nur im Zusammenspiel mit Schutzplätzen, spezialisierter Justiz, klaren Zuständigkeiten und Täterarbeit, erklärte die frauenpolitische Sprecherin Kathrin Gebel. Nötig seien mehr Frauenhausplätze, verpflichtende Fortbildungen für Polizei und Justiz sowie verlässlich finanzierte Täterprogramme.

Das Bundesjustizministerium rechnet nach eigenen Angaben mit rund 160 parallel laufenden Verfahren und entsprechend notwendigen Geräten pro Jahr. Umsetzen müssen die Regeln die Bundesländer. Die ersten Fußfesseln könnten laut Ministerium wegen nötiger Vorbereitungen frühestens 2027 eingesetzt werden.