Göttingen (epd). Angesichts wachsender militärischer Bedrohungen hält der Göttinger Verfassungsrechtler Andreas Paulus die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für Männer und Frauen für politisch geboten, sieht aber große Hürden durch das Grundgesetz. „Politisch wäre ich für eine allgemeine Dienstpflicht, sie hat nur den juristischen Haken, dass sie derzeit verfassungswidrig wäre“, sagte der ehemalige Bundesverfassungsrichter dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Es gebe im Grundgesetz weder eine Arbeits- noch eine allgemeine Verteidigungspflicht für Männer wie Frauen, erläuterte er. Die Wehrpflicht sei nach dem Artikel 12a derzeit eindeutig nur für Männer vorgesehen. Man könne allerdings die Verfassung ändern, bräuchte dafür aber mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, führte Paulus aus. „Die sehe ich derzeit bei den Oppositionsparteien nicht.“
Plädoyer für Pragmatismus
Deshalb plädiert Paulus dafür, für einen Übergangszeitraum pragmatisch vorzugehen, also weiter auf freiwillige Modelle zu bauen und bei Bedarf die allgemeine Wehrpflicht für Männer wieder einzusetzen. „Wir brauchen dafür natürlich das, was wir früher alles hatten, also ausreichend Kasernen und Versorgungsmöglichkeiten sowie militärische Ausrüstung - das sind praktische Fragen, die zu klären wären“, sagte er.
Für ein paar Jahre noch müsste man so agieren, aber dann zu Verfahren gelangen, die im Sinne der Gleichbehandlung auch junge Frauen einbeziehen. „Wir müssten dann zu einem Modell kommen, wo sich junge Leute, Männer und Frauen, entscheiden können, welchen Dienst sie an der Gesellschaft leisten wollen - ohne Gewissensprüfung“, sagte der Göttinger Jurist, der auch Mitglied des Redaktionsteams der im vergangenen Jahr veröffentlichten Friedensdenkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist. Außerdem sei zu überlegen, ob und wie die Care-Arbeit gerade von Frauen in die Dauer der Dienstpflicht einfließen könne.




