Berlin (epd). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut zwei Klagen gegen die Klimapolitik der Bundesregierung eingereicht. Zum einen habe die Umwelthilfe vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Vollstreckung des rechtskräftigen Klima-Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar beantragt, teilte die Umweltorganisation am Donnerstag in Berlin mit. Dieses verpflichte die Bundesregierung dazu, das Klimaschutzprogramm von 2023 so zu ergänzen, dass das gesetzliche Klimaziel 2030 erreicht wird.
„Die Bundesregierung versucht, ein rechtskräftiges Klima-Urteil zu umgehen“, kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Überdies erhebe die Umwelthilfe eine neue Klage gegen das Klimaschutzprogramm 2026. Ziel der Klage sei, die Bundesregierung dazu zu verpflichten, das Programm so nachzubessern, dass sowohl das Klimaziel für 2040 als auch die CO2-Obergrenzen für die Jahre 2031 bis 2040 eingehalten werden.
„Grobe methodische Mängel“
Mit dem neuen Klimaschutzprogramm 2026 ist die Bundesregierung nach Auffassung der Umwelthilfe dem nicht ausreichend nachgekommen. Aktuelle Daten des Umweltbundesamts zeigten eine Klimaschutzlücke von rund 30 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030.
Das Klimaschutzprogramm habe „grobe methodische Mängel“, lautet der Vorwurf. Es basiere auf veralteten Daten. Ziel der Klage sei, dass das Programm nachgebessert werden müsse, damit das Klimaziel für 2040 eingehalten werden könne. Deutschland hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Bis 2045 soll der Netto-Ausstoß auf null sinken.




