Berlin (epd). Eine Gruppe von Abgeordneten fast aller im Bundestag vertretenen Fraktionen macht einen neuen Vorstoß zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende. Die Gruppe um Gitta Connemann (CDU), Sabine Dittmar (SPD) und Armin Grau (Grüne) präsentierte am Donnerstag in Berlin einen entsprechenden Parlamentsantrag. Ihr Ziel ist eine Erhöhung der Organspendezahlen. Es sei eine „echte, reale Chance, Leben zu retten“, sagte Dittmar.
Der Gruppe gehören auch Abgeordnete der CSU und Linken an. Sie hatten gemeinsam bereits in der vergangenen Wahlperiode das Ziel einer Änderung des Transplantationsgesetzes verfolgt. Es kam aber zu keinen konkreten Beratungen mehr in der Ampel-Zeit.
Regelung für Volljährige und Einwilligungsfähige
In Deutschland gilt, dass nach dem Tod einer Person Organe nur dann zum Zweck einer Spende entnommen werden dürfen, wenn sie oder deren nächste Angehörige dem zustimmen. Bei der Widerspruchsregelung würde gelten, dass Organe entnommen werden dürfen, wenn kein Widerspruch vorliegt.
Laut dem Antrag würde das für volljährige und einwilligungsfähige Menschen gelten. Bei Minderjährigen entscheiden die Angehörigen. Bei nicht einwilligungsfähigen Menschen sollen keine Organe entnommen werden, wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt, zu dem sie einwilligungsfähig waren, keine anderslautende Erklärung abgegeben haben. In jedem Fall soll es dem Antrag zufolge aber ein Gespräch mit den Angehörigen geben, etwa für den Fall, dass eine früher abgegebene Zustimmung zur Organspende in jüngster Zeit revidiert wurde.
Gegen die Widerspruchsregelung gibt es im Parlament auch Widerstand. Am Mittwoch veröffentlichte eine andere fraktionsübergreifende Gruppe einen Antrag. Sie will an der jetzigen Regelung festhalten, die Hürden für die Dokumentation des Spendewillens aber senken. In der Widerspruchsregelung sehen diese Abgeordneten einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht. Connemann widersprach: „Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender.“ Auch Grau betonte, die Spende bleibe freiwillig.
Debatte noch vor der Sommerpause im Bundestag
Noch vor der Sommerpause soll es laut Dittmar eine Orientierungsdebatte zur Organspende im Bundestag geben. Eine Abstimmung wünscht sich die Gruppe bis Ende dieses Jahres, um genügend Zeit für die organisatorischen Vorbereitungen einer neuen Regelung zu haben. Inkrafttreten würde die Widerspruchsregelung nach ihren Vorstellungen im Jahr 2030.
Der Bundestag hatte zuletzt 2020 entschieden, an der Zustimmungsregelung festzuhalten, gleichzeitig aber breiter über Organspende zu informieren. Umfragen zeigen, dass die Spendebereitschaft der Menschen in Deutschland sehr hoch ist, viele ihre Zustimmung aber nicht dokumentieren. Im Online-Organspenderegister etwa haben nur rund 550.000 Bundesbürger ihren Willen dokumentiert. Die Zahl der Organspender ist im internationalen Vergleich niedrig und reicht bei Weitem nicht aus, den Bedarf zu decken.
Geteiltes Echo außerhalb des Bundestags
Auch außerhalb des Parlaments gehen die Meinungen über die Regelung zur Organspende auseinander. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation begrüßte den Vorstoß für die Widerspruchsregelung, weil sie ein wichtiger Baustein zur Förderung sei. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, lehnt sie dagegen ab. „Denn wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Auch die evangelische Kirche sieht eine Umkehrung des bisherigen Prinzips kritisch. „Nächstenliebe ist freiwillig“, sagte die Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Anne Gidion, dem epd. Sie verliere ihren Charakter, „wenn sie ungefragt vorausgesetzt wird“.




