Bundesvereinigung NS-Opfer für 8. Mai als gesetzlichen Feiertag

Bundesvereinigung NS-Opfer für 8. Mai als gesetzlichen Feiertag

Bremen (epd). Der Jahrestag der Kapitulation Nazi-Deutschlands im Zweiten Weltkrieg am 8. Mai 1945 sollte nach Auffassung der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz ein gesetzlicher Feiertag werden. Mit dem Tag der Befreiung vom Faschismus solle und müsse kritisches Erinnern und Gedenken einhergehen, „dass lokales und globales Miteinander in Frieden und Freiheit nur mit zivilen, gewaltfreien Mitteln erreicht werden kann“, erklärte Vorstandsmitglied Günter Knebel am Samstag in Bremen.

Ein gesetzlicher Feiertag könne hilfreiche Anregungen und wichtige Impulse geben, um eine dem Friedensauftrag des Grundgesetzes folgende zivile Streitkultur zu fördern, führte Knebel aus. Die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz hat ihren Sitz in Bremen. Vorsitzender ist der Historiker Detlef Garbe aus Hamburg, der von 1989 bis 2019 Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme war.