Berlin, Potsdam (epd). Nach dem Vorstoß aus Hessen, die Leugnung des Existenzrechts Israels künftig unter Strafe zu stellen, haben die Länder Berlin und Brandenburg noch keine abschließende Position festgelegt. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Bundesratsinitiative liege der Senatsverwaltung für Justiz vor und werde „mit der gebotenen Sorgfalt fachlich geprüft“. Eine abschließende Bewertung folge im parlamentarischen Verfahren. Der Gesetzentwurf soll am 8. Mai in den Bundesrat eingebracht werden.
Eine Sprecherin der Landesregierung von Brandenburg sagte dem epd in Potsdam, über den Gesetzentwurf werde am 8. Mai im Plenum des Bundesrats noch nicht abgestimmt. Der Antrag werde voraussichtlich zur Beratung in die Ausschüsse der Länderkammer überwiesen. „Insoweit ist eine Positionierung der Landesregierung in der Sache zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich“, sagte die Sprecherin: „Erst wenn der Gesetzentwurf nach der Ausschussbefassung das Plenum erreicht, wird die Landesregierung ein Votum beschließen.“ Dies sei das übliche Verfahren.
Haft oder Geldstrafe
Badenberg betonte, das Existenzrecht Israels dürfe „zu keinem Zeitpunkt und in keinem Kontext infrage gestellt werden“. Die Bekämpfung jedweden Antisemitismus bleibe ein „dauerhaftes und sehr wichtiges Anliegen des Berliner Senats“. Der Gesetzentwurf aus Hessen sieht eine Änderung des Strafgesetzbuchs vor. Wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung des Staates aufruft, soll dann bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe erhalten.




