Heizpläne: Koalition einigt sich auf Kostenbremse für Mieter

Heizpläne: Koalition einigt sich auf Kostenbremse für Mieter
Union und SPD wollen Mieter bei den Heizkosten künftig entlasten. Vermieter sollen sich beteiligen, wenn sie weiterhin auf eine fossile Heizung setzen.
30.04.2026
epd
Von Maximilian Arnhold (epd)

Berlin (epd). Bei der geplanten Reform des Heizungsgesetzes hat sich die Regierungskoalition auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Vermieterinnen sollen sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen, wenn sie sich für eine neue fossile Heizung entscheiden. Das geht aus dem Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes hervor, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.

Vermieter müssen dem Entwurf zufolge in Zukunft die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einer „fairen Lösung“, die die richtigen Anreize setze. „Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit.“

„Klimaschutz muss bezahlbar bleiben“

Wenn ein Vermieter „fossile Fakten schafft“, müsse er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. „Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben.“ Die Regelung solle für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten.

Zuvor vereinbarte Eckpunkte der schwarz-roten Koalition für die Reform sehen vor, die Vorgabe von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energieträgern beim Heizungstausch abzuschaffen. Stattdessen soll für neue Öl- und Gasheizungen vorgeschrieben werden, dass sie einen wachsenden Anteil an Biogas oder synthetischen Treibstoffen verbrennen.

Umweltverbände sehen darin einen klimapolitischen Rückschritt. WWF-Klimachefin Viviane Raddatz erklärte, die Regierung öffne „inmitten einer fossilen Energiekrise“ neuen Investitionen in Öl- und Gasheizungen „Tür und Tor“. Das gefährde die Wärmewende und bleibe auch sozial riskant. Der BUND fordert, dass Vermietende die Kostenrisiken ihrer „fossilen Fehlentscheidung“ vollständig selbst tragen sollen.

Linken-Politikerin Violetta Bock kritisiert einen „Freifahrtschein für die Gaslobby“, für deren Preise Mietende in Haft genommen würden. Die Einigung setze zudem nicht bei einer hälftigen Aufteilung der gesamten fossilen Heizkosten an, sondern nur bei minimalen zusätzlichen Kostenanteilen.

Aus Sicht des Immobilienverbands Deutschland IVD wird die angekündigte Wahlfreiheit im Heizungskeller für Vermieter mit den neuen Plänen faktisch wieder einkassiert.

Übergangslösung für bestehende Fristen

Bis ein neues Gesetz gilt, will die Koalition bestehende Fristen für neue Heizungen verschieben. So soll verhindert werden, dass weitere Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes bereits Anfang Juli greifen. Betroffen ist die 65-Prozent-Quote beim Heizungstausch in Städten mit 100.000 Einwohnern. Sie soll bis zum 1. November ausgesetzt werden, wie aus einem Kabinettsbeschluss von Mittwoch hervorgeht.

Der Deutsche Städtetag forderte mehr Planungssicherheit und Unterstützung von Bund und Ländern. „Wir hätten uns viel früher Klarheit gewünscht“, sagte Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Viele Städte befänden sich auf der Zielgeraden, um die Wärmepläne bis Ende Juni zu erstellen.

Das Gebäudeenergiegesetz war unter der Ampelregierung beschlossen worden und galt zunächst für Neubauten. Für Bestandsgebäude bestehen Übergangsfristen. Ende Februar hatten Union und SPD Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. In der Koalition waren hauptsächlich Regelungen zum Mieterschutz umstritten, insbesondere wegen Befürchtungen steigender Nebenkosten.