Heizungsgesetz: Koalition vereinbart Kostenbremse für Mieter

Heizungsgesetz: Koalition vereinbart Kostenbremse für Mieter
Mieter sollen bei den Heizkosten künftig entlastet werden. Vermieter sollen sich beteiligen, wenn sie weiterhin auf eine fossile Heizung setzen.
30.04.2026
epd
Von Ellen Nebel und Maximilian Arnhold (epd)

Berlin (epd). Bei der geplanten Reform des Heizungsgesetzes hat sich die Regierungskoalition auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Vermieter sollen sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen, wenn sie sich für eine neue fossile Heizung entscheiden, wie aus dem Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes hervorgeht, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.

„Vermieterinnen und Vermieter haben Wahlfreiheit, wenn es um den Einbau einer neuen Heizung geht. Diese Wahlfreiheit wird aber nicht zulasten von Mieterinnen und Mietern gehen“, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Donnerstag. Heizen dürfe nicht zur Kostenfalle für Mieter werden.

Hubig spricht von einer „fairen Lösung“

Vermieter müssen dem Entwurf zufolge in Zukunft die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen. Hubig sprach von einer „fairen Lösung“, die die richtigen Anreize setze. „Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit.“

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte: „Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen.“ Klimaschutz müsse für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben. Die Regelung solle für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten.

Zuvor vereinbarte Eckpunkte der schwarz-roten Koalition für die Reform sehen vor, die Vorgabe von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energieträgern beim Heizungstausch abzuschaffen. Stattdessen soll für neue Öl- und Gasheizungen vorgeschrieben werden, dass sie einen wachsenden Anteil an Biogas oder synthetischen Treibstoffen verbrennen. Um diesen Anteil korrekt zu bemessen, bedarf es laut Entwurf einer „verlässlichen Informationspflicht der Lieferanten gegenüber den Kunden“.

Übergangslösung für bestehende Fristen

Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, will die Koalition die bislang gültigen Fristen für neue Heizungen verschieben. So soll verhindert werden, dass die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes in Städten mit 100.000 Einwohnern bereits Anfang Juli in Kraft treten. Sie sollen bis zum 1. November ausgesetzt werden, wie aus einem Kabinettsbeschluss von Mittwoch hervorgeht.

Das Gebäudeenergiegesetz wurde unter der Ampelregierung aus SPD, FDP und Grünen maßgeblich von Wirtschaftsminister Robert Habeck vorangetrieben. Zunächst galt es für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude gibt es Übergangsfristen. Intakte Heizungen dürfen weiter betrieben werden.

Ende Februar hatten Union und SPD Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Innerhalb der Koalition waren vor allem Regelungen zum Mieterschutz umstritten, insbesondere wegen Befürchtungen steigender Nebenkosten. Umweltschützerinnen und Umweltschützer kritisieren die geplante Novelle zudem wegen einer voraussichtlich schlechten Klimabilanz.