Düsseldorf (epd). Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will den kommerziellen Handel mit Dokumenten und Gegenständen von Opfern des NS-Regimes verbieten. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am 8. Mai eingebracht werden, kündigten Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) und Staatskanzlei-Chef Nathanael Liminski (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf an. Danach soll der kommerzielle Handel mit Gegenständen, die einen unmittelbaren Bezug zu NS-Opfern und ihrem Verfolgungsschicksal haben, untersagt werden.
Das betreffe etwa amtliche Dokumente, Briefe, Tagebücher sowie persönliche Gegenstände wie Kleidungsstücke, die mit einem Judenstern oder Winkel versehen sind, hieß es. Ausnahmen von dem Verbot sollten für Museen, Archive und Bibliotheken gelten sowie für Projekte wissenschaftlicher Forschung oder historischer Aufarbeitung.
Liminski: Tagebücher von Verfolgten sind keine Kuriositäten
Bisher könnten die Behörden bei der Vermarktung von NS-Opfergegenständen nur zuschauen, erklärte Limbach. Der Gesetzentwurf aus NRW schließe eine rechtliche Lücke, „um diesen geschmacklosen Geschäften einen Riegel vorzuschieben“. Tagebücher von Verfolgten, Briefe aus Konzentrationslagern oder sogenannte Judensterne seien „keine Kuriositäten für Kataloge, sondern stille Zeugen eines staatlich organisierten Verbrechens“, betonte Liminski. Sie gehörten deshalb „in den Raum der gemeinsamen Erinnerung“.
Ausgangspunkt für die Initiative war den Angaben zufolge eine im November 2025 geplante Auktion mit solchen Erinnerungsstücken, die bundesweit für Empörung und Proteste gesorgt hatte. Die Auktion war gestoppt worden, die Dokumente wurden mit Spenden angekauft und der Stiftung Auschwitz-Birkenau übergeben.




