Bundeskabinett: Strengere Regeln sollen Anstieg bei Mieten bremsen

Bundeskabinett: Strengere Regeln sollen Anstieg bei Mieten bremsen
Hohe Mieten bleiben für viele Menschen trotz Mietpreisbremse ein großes Problem. Das liegt auch daran, dass die Preisbremse mit Kurzzeitmietverträgen oder Möblierungen umgangen wird. Die Bundesregierung will die Regeln schärfen.

Berlin (epd). Die Bundesregierung will mit einer Reihe von Maßnahmen starke Mietpreiserhöhungen abmildern. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf den Weg, der neue Regeln für Indexmieten, Kurzzeitmietverträge und möbliertes Wohnen vorsieht. Sie sollen drastischen Mieterhöhungen entgegenwirken, indem sie etwa ein Umgehen der Mietpreisbremse verhindern. Es gehe um mehr Fairness, mehr Transparenz und besseren Schutz vor überhöhten Kosten, erklärte Hubig in Berlin.

Bei Indexmieten soll künftig gelten, dass Steigerungen oberhalb von drei Prozent nur noch zur Hälfte auf die Miete angerechnet werden dürfen. Das soll verhindern, dass Mieterinnen und Mieter bei besonders starken Preissteigerungen extrem belastet werden. Im ersten Entwurf von Hubig war eine noch strengere Regel vorgesehen. Er sah vor, dass Indexmieten maximal um 3,5 Prozent im Jahr steigen dürfen.

Grenzen für Kurzzeitmietverträge und möblierte Wohnungen

Für Kurzzeitmietverträge soll es künftig erstmals eine fixe gesetzliche Höchstgrenze geben. Sie sollen für maximal sechs Monate abgeschlossen werden können und nur unter Voraussetzungen auf acht Monate verlängert werden dürfen. Diese Regelung soll die Umgehung der Mietpreisbremse verhindern, die für Kurzzeitvermietungen nicht gilt.

Das Umgehen der Preisbremse soll auch durch schärfere Regeln bei möbliert vermieteten Wohnungen verhindert werden. Künftig sollen Vermieterinnen und Vermieter den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen, um transparent zu machen, welchen Anteil sie an den Mietkosten haben. Zudem soll geregelt werden, dass der Zuschlag angemessen und am Zeitwert der Möbel orientiert sein muss. Für voll möblierte Wohnungen kann dem Gesetzentwurf zufolge eine Pauschale angesetzt werden. Ist der Zuschlag im Mietpreis nicht ausgewiesen, soll die Wohnung automatisch als unmöbliert gelten. Die Miete muss dann im Rahmen der Preisbremse liegen.