Fall Shapira: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Fall Shapira: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Die Berliner Staatsanwaltschaft legt gegen das Urteil des Landgerichtes Berlin im Fall des brutalen Angriffs auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira Revision ein. In dem Berufungsverfahren hatte das Landgericht die Strafe abgemildert.

Berlin (epd). Im Fall des brutalen Angriffs auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Berufungsurteil des Berliner Landgerichtes eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Eine genauere Prüfung des Urteils könne erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe erfolgen. Auf diese werde derzeit gewartet. Wird der Revision stattgegeben, wird der Fall vor dem Kammergericht Berlin erneut aufgerollt.

In dem Berufungsverfahren hatte das Berliner Landgericht am 13. April ein milderes Urteil für den Täter verhängt. Er bekam eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Landgericht sah zudem kein antisemitisches Motiv der Tat. In der ersten Instanz wurde Mustafa El-H. A. 2025 vom Amtsgericht noch zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. (AZ: 567 NBs 66/25).

„Antisemitismus wegdefiniert“

Täter und Opfer waren beide Studenten an der Freien Universität Berlin (FU). Mustafa El-H. A. hatte Lahav Shapira im Februar 2024 in einer Bar in Berlin-Mitte zur Rede stellen wollen, weil Shapira zuvor an der FU pro-palästinensische Plakate entfernt hatte, die er als antisemitisch wahrnahm. Nach einem kurzen Wortgefecht schlug der kampfsporterfahrene Täter sein Opfer krankenhausreif. Shapira erlitt mehrere Knochenbrüche und eine Hirnblutung.

In dem Prozess hatte sich der Angeklagte bei seinem Opfer entschuldigt. Shapira kritisierte nach der Berufungsverhandlung, das Landgericht habe „krankhaft versucht, Antisemitismus wegzudefinieren“.