Berlin (epd). Die Bundesregierung will ungewollte Nackt- oder Sex-Videos im Netz, egal ob echt oder gefälscht, unter Strafe stellen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) präsentierte am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf, nach dem Bilder oder Videos, die die Intimsphäre in der Regel von Frauen verletzen, verboten werden sollen. Schon die Herstellung soll demnach geahndet werden. Betroffene demütigender Bilder und Videos sollen zudem mehr Möglichkeiten bekommen, zivilrechtlich gegen Plattformbetreiber vorzugehen.
Dazu gehört, dass sie bei Darstellungen auf anonymen Accounts gerichtlich Auskunft über den Accountinhaber erwirken können. Auch die Sperrung von Konten soll möglich sein. Man werde dafür sorgen, „dass notorische Rechtsverletzer stummgeschaltet werden können“, erklärte Hubig. Der Rechtsstaat dürfe „nicht schulterzuckend zusehen, wenn Accounts zur Waffe werden“.
Hubig: Recht hinkt digitaler Realität hinterher
Fälle digitaler Gewalt durch ungewollte Nacktfotos in der Sauna oder Nahaufnahmen vom Po beim Joggen, aber auch durch gefakte Porno-Darstellungen wie im Fall der Schauspielerin Collien Fernandez hatten gezeigt, dass im Strafrecht Möglichkeiten fehlen, sich gegen demütigende Darstellungen zur Wehr zu setzen. Das Recht hinke der digitalen Realität hinterher, sagte Hubig.
Verbieten will Hubig auch Deepfakes, die in anderer als sexualisierter Weise Persönlichkeitsrechte verletzen. Das gilt etwa für Videos, die dem Ansehen einer Person schaden können, weil sie sie vermeintlich bei einer Straftat zeigen. Satire ist von diesem Verbot ausgenommen.




