Abtreibung: Chefarzt Volz kritisiert "kirchlichen Moralpaternalismus"

Abtreibung: Chefarzt Volz kritisiert "kirchlichen Moralpaternalismus"
Der Rechtsstreit zwischen einem Gynäkologen und seinem Arbeitgeber, einem konfessionellen Krankenhaus, über das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen sorgte für Aufsehen. Anlässlich einer Anhörung im Bundestag bekräftigt der Arzt seine Kritik.

Berlin (epd). Der Gynäkologe Joachim Volz hat anlässlich einer Anhörung im Bundestag den in Kliniken mit katholischer Trägerschaft geltenden Ausschuss von Schwangerschaftsabbrüchen scharf kritisiert. „Das kirchliche Verbot stellt sich hier über das staatliche Recht“, schreibt der Lippstädter Chefarzt in seiner schriftlichen Stellungnahme für eine am Mittwochnachmittag geplante Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Volz spricht darin von einem „kirchlichen Moralpaternalismus, der in der öffentlichen Gesundheitsversorgung im weltanschaulich neutralen Staat unangemessen“ sei.

Volz, der Chefarzt am „Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus“ ist, war wegen des Verbots gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht gezogen. Im Februar erzielte er vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm einen Teilerfolg: Demnach gilt zwar das Weisungsrecht der Klinikleitung für den stationären Bereich. Volz darf dem Urteil nach aber in seiner Privatpraxis und in der kassenärztlichen Ambulanz des Krankenhauses Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Anhörung über Antrag der Grünen

Der Rechtsstreit hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Grünen brachten das Thema auf die Tagesordnung des Bundestags. Ihr Antrag, in dem es in der Ausschussanhörung gehen sollte, fordert unter anderem, dass die Verweigerung einer Abtreibung aus Gewissensgründung nicht für juristische Personen, also etwa Klinikträger, gelten und Krankenhausfusionen nicht zu einem Abbau der Versorgung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche führen dürften. In Lippstadt wurden Abtreibungen nach der Fusion der dortigen evangelischen Klinik mit einem katholischen Träger untersagt.

Auch Volz spricht sich dafür aus, Trägern dieses Weisungsrecht zu entziehen. Aktuell stünden nicht individuelle Gewissensentscheidungen und ärztliche Expertise im Vordergrund der Behandlung, sondern „institutionelle Vorgaben, die eine an Patientinnen orientierte Behandlung in diesem konkreten Fall verhindern“, schreibt er in seiner Stellungnahme.