Shapira-Prozess: Milderes Urteil nach Berufungsprozess

Shapira-Prozess: Milderes Urteil nach Berufungsprozess
Im Berufungsprozess nach dem Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira wird der Täter zu einer geringeren Haftstrafe verurteilt. Zudem sah das Landgericht keine klare antisemitische Tatmotivation. Das Urteil führt zu gemischten Reaktionen.

Berlin (epd). Nach dem brutalen Angriff eines Lehramtsstudenten auf seinen jüdischen Kommilitonen Lahav Shapira hat das Berliner Landgericht im Berufungsverfahren am Montag den Täter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Im Gegensatz zur ersten Instanz im vergangenen April konnte das Gericht kein klares antisemitisches Motiv als Vorsatz für die Tat erkennen. Das Amtsgericht hatte in erster Instanz Mustafa El-H. A. noch zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. El-H. A. war dagegen in Berufung gegangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 567 NBs 66/25)

Shapiras Anwalt Sebastian Scharmer kritisierte das Urteil. Da sich selten ein Täter während der Tat zu seinen Motiven äußere, müssten Gerichte immer von objektiven Momenten auf den Vorsatz schließen, argumentierte er nach der Verhandlung. „Solche Rückschlüsse kann und muss man vor Gericht ziehen.“ Das Landgericht habe die sogenannte Vorsatzfeststellung falsch angewendet, sagte Scharmer. Er kündigte an, die Staatsanwaltschaft zur Revision auffordern zu wollen. Als Nebenkläger kann Shapira nicht selbst in Revision gehen.

Opfer kritisiert Urteil

Auch Shapira selbst zeigte sich von dem Urteil frustriert. Bestimmte Minderheiten würden „von der Berliner Justiz vor den Bus geworfen“, sagte er nach dem Urteil. Das Landgericht habe „krankhaft versucht, Antisemitismus wegzudefinieren“.

Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, begrüßte zwar im Grundsatz das Urteil. Es sei „zu akzeptieren“, dass das Gericht keine antisemitische Tatmotivation feststellen konnte. Das Strafmaß sei der Tat „angemessen“. Gleichzeitig äußerte Klein den Wunsch, dass Antisemitismus häufiger strafverschärfend in Urteilen berücksichtigt werden sollte. Seit 2021 spielt diese Tatmotivation bei der Strafzumessung eine Rolle.

Angeklagter entschuldigt sich erneut

Der Täter hatte Shapira im Februar 2024 in einer Bar in Berlin-Mitte gesehen. Als dieser die Bar verließ, wollte er seinen Kommilitonen zur Rede stellen, weil Shapira zuvor an der Freien Universität propalästinensische Plakate entfernt hatte, die dieser als antisemitisch wahrnahm. Nach einem kurzen Wortgefecht schlug der kampfsporterfahrene Täter seinem Opfer ins Gesicht. Als Shapira wieder aufstehen wollte, trat El-H. A. ihm frontal ins Gesicht. Shapira erlitt dabei mehrere Knochenbrüche und eine Hirnblutung.

Der Angeklagte hatte vor der Urteilsverkündung sein letztes Wort genutzt, um sich nochmals bei dem Opfer Lahav Shapira zu entschuldigen. „Es tut mir wirklich sehr leid“, sagte El-H. A. Er habe die vergangenen zwei Jahre seit der Tat genutzt, um an sich zu arbeiten und sein Verhalten zu reflektieren: „Ich kann versichern, dass so etwas nie wieder vorkommen wird.“

Staatsanwaltschaft hatte mehr gefordert

Die Verteidigung hatte im Berufungsverfahren beantragt, den Angeklagten zu einer nicht näher bezifferten Freiheitsstrafe unter zwei Jahren zu verurteilen und diese zur Bewährung auszusetzen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Die Nebenklage hatte sich dafür ausgesprochen, die Berufung des Angeklagten zu verwerfen.