EU-Politikerin Geese dringt auf Tempo bei Schutz vor digitaler Gewalt

EU-Politikerin Geese dringt auf Tempo bei Schutz vor digitaler Gewalt
Der Fall Collien Fernandes lenkt den Blick auf Lücken beim Schutz vor digitaler Gewalt. Die Europaabgeordnete Alexandra Geese fordert ein schnelleres und schärferes Vorgehen in Deutschland.
12.04.2026
epd
epd-Gespräch: Von Marlene Brey (epd)

Brüssel (epd). Die Europaabgeordnete und Digitalpolitikerin Alexandra Geese (Grüne) dringt auf eine zügige und deutlich strengere Umsetzung europäischer Vorgaben gegen digitale Gewalt in Deutschland. „Der eigentliche Skandal ist, dass das trotz klarer europäischer Vorgaben seit zwei Jahren nicht passiert ist“, sagte Geese dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Tatsächlich hat die Europäische Union bereits 2024 eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verabschiedet. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis spätestens 2027 unter anderem strafrechtliche Regelungen gegen die nicht einvernehmliche Weitergabe intimer Inhalte einzuführen - auch bei manipulierten Inhalten wie Deepfakes.

Aktuelle „Welle der Empörung“ nutzen

Geese kritisiert jedoch die langen Umsetzungsfristen. „Der Standard für die Umsetzung von EU-Recht sind 24 Monate. Wenn es um Gewalt gegen Frauen geht, hat man plötzlich ein Jahr mehr. Das finde ich schockierend“, sagte sie. Ihr Appell an die Bundesregierung sei, „diese Welle der Empörung in der Öffentlichkeit - die absolut gerechtfertigt ist - zu nutzen, um ein Gesetz zu schaffen, das Frauen wirklich umfassende Sicherheit bietet“.

Auslöser der aktuellen Debatte war der Fall Collien Fernandes. Die Schauspielerin wehrt sich seit einigen Jahren gegen sogenannte Deepfakes von sich mit pornografischen Inhalten und hat das Thema digitale Gewalt an ihrem eigenen Beispiel in die öffentliche Diskussion gebracht. Zuletzt hatte sie eine Anzeige gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, unter anderem wegen Identitätsdiebstahls im Internet öffentlich gemacht. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz nennt die entsprechende Medienberichterstattung rechtswidrig und geht dagegen vor.

Berlin soll EU-Vorgaben nachschärfen

Nach Ansicht Geeses weist die EU-Richtlinie eine entscheidende Schwäche auf. Strafbar ist die Verbreitung entsprechender Inhalte demnach nur, wenn sie voraussichtlich zu „schwerem Schaden“ für die betroffene Person führt. „Das ist ein riesengroßes Problem, weil man nachweisen muss, dass es diesen Schaden gibt“, sagte Geese.

Das Regelwerk sei noch stark von einer analogen Logik geprägt. „In der Zwischenzeit verbreitet sich das Material massenhaft“, betonte die Grünen-Politikerin. Deutschland müsse daher über die EU-Vorgaben hinausgehen und diese Einschränkung streichen, wenn es „wirklich Vorreiter sein und Frauen wirklich schützen“ wolle.

Auch bei der Beweislast fordert die Politikerin ein Umdenken. „Der Täter muss nachweisen, dass es eine Einwilligung gab“, forderte sie. Viele Betroffene wüssten oft jahrelang nichts von der Verbreitung entsprechender Inhalte.