Uneinheitliches Vorgehen der Länder bei Handynutzung an Schulen

Uneinheitliches Vorgehen der Länder bei Handynutzung an Schulen
Acht Bundesländer schränken Handys an Schulen ein oder verbieten sie. Andere Länder setzen auf eigene Regeln der Schulen, mit Ausnahmen etwa für Unterricht, Medizin und Notfälle.

Frankfurt a.M. (epd). Die Bundesländer regeln den Umgang mit digitalen Endgeräten an ihren Schulen unterschiedlich. Während einige Länder Smartphones, Smartwatches oder Tablets ganz oder teilweise verbieten, setzen andere auf schulinterne Regelungen, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressediensts (epd) ergab.

In Hessen und Thüringen ist demnach die private Benutzung digitaler Endgeräte an allen Schulformen verboten. Für die Oberstufe können weiterführende Schulen in Hessen Ausnahmen zulassen, Lehrkräfte dürfen die Nutzung dieser Geräte auch erlauben, falls es für den Unterricht sinnvoll ist. Thüringische Lehrkräfte dürfen die Nutzung in nicht näher definierten Einzelfällen gestatten. Für medizinische Zwecke, etwa Diabetes-Apps, und in Notfällen bleibt die Verwendung der Geräte in den beiden Ländern ebenfalls erlaubt.

Handyverbote an Grundschulen gibt es auch in Sachsen. Brandenburg, das Saarland und Bayern untersagen die private Nutzung der Endgeräte an Grund- und Förderschulen, Bremen und Schleswig-Holstein an Grundschulen und an weiterführenden Schulen in der Sekundarstufe I. Auch in diesen Ländern gibt es Ausnahmen für medizinische und Notfälle.

Änderungspläne in Bayern und Sachsen

In Niedersachsen und Baden-Württemberg gibt es keine übergreifende Regelung, doch die Länder verpflichten ihre Schulen, sich selbst Regeln zur Smartphone-Nutzung zu geben. Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin machen ihren Schulen keine verpflichtenden Vorgaben zur Mobiltelefonnutzung ihrer Schülerinnen und Schüler, es gibt nur Empfehlungen.

Konkrete Änderungspläne gibt es in Bayern und Sachsen. Ein Handyverbot für Kinder bis zur achten Klasse wird laut Dresdner Kultusministerium möglicherweise ab Herbst gelten. Bayern will ab dem kommenden Schuljahr das Handyverbot auf die Jahrgangsstufen fünf bis sieben ausweiten. Mecklenburg-Vorpommern plant für das Schuljahr 2027/28 eine Evaluierung der verschiedenen schulinternen Regelungen, Thüringen überprüft seine Regelung derzeit.