Düsseldorf (epd). Bei der Aufarbeitung und Prävention von sexualisierter Gewalt in kirchlich betriebenen Kinderheimen plädiert die unabhängige Beauftragte der Bundesregierung gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, für eine „systematische, einrichtungsbezogene Aufarbeitung vor Ort“. Notwendig sei zudem eine „institutionelle Bereitschaft, aus den Ergebnissen auch personelle und strukturelle Konsequenzen in den Einrichtungen zu ziehen“, sagte Claus der Zeitschrift „Caritas in NRW“.
Entscheidend für die Aufarbeitung in der Heimerziehung seien „verbindliche Maßstäbe, wie sie zunehmend auch für die institutionelle Aufarbeitung in den Bistümern gelten: also die institutionelle Unabhängigkeit der aufarbeitenden Gremien, ein umfassender und uneingeschränkter Aktenzugang, die verbindliche Beteiligung Betroffener sowie die transparente Veröffentlichung der Ergebnisse“, unterstrich die Bundesbeauftragte.
Bundesbeauftragte pocht auf „glaubwürdige Aufklärung“
Gerade in der Heimerziehung seien Kinder in besonderem Maße ausgeliefert gewesen, erklärte die Bundesbeauftragte. „Deshalb braucht es hier eine besondere Sensibilität im Umgang mit allen Beteiligten, übrigens auch, um heute in der Kinder- und Jugendhilfe bestmöglich solche Machtdynamiken zu verhindern“, betonte Claus.
Für eine „glaubwürdige Aufarbeitung“ sei es wichtig, dass Einrichtungen vollumfänglich kooperierten. „Dies ist auch heute noch nicht immer der Fall. Gleichzeitig verrinnt für Betroffene wertvolle Zeit, müssen sie doch schon seit Jahrzehnten auf Aufarbeitung und Anerkennung des erlittenen Unrechts warten“, mahnte sie.
Individuelles Recht auf Aufarbeitung
Die Bundesbeauftragte forderte „ein individuelles Recht auf Aufarbeitung, das sich auch ausdrückt in verbindlich geregelten Akteneinsichtsrechten in allen institutionellen Kontexten“. Entsprechende Regelungen sehe das Sozialgesetzbuch VIII bereits für die freien Träger der Jugendhilfe vor. „Jetzt müssen die kirchlichen Strukturen nachziehen und umfassend in ihren Regelwerken analoge Optionen der Archivierung und Akteneinsicht festschreiben“, sagte Claus.



