Berlin (epd). Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will Hersteller insbesondere billiger Textilien stärker bei der Entsorgung von Altkleidern in die Pflicht nehmen. „Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger“, sagte Schneider am Freitag anlässlich der Veröffentlichung von Eckpunkten für ein Gesetz, das Hersteller von Textilien verpflichten soll, selbst für deren kostenlose und wohnortnahe Entsorgung aufzukommen. Sie sollen dafür Organisationen beauftragen.
Schneider sagte, Fast Fashion überschwemme den Markt, lasse Altkleider-Container überquellen und könne kaum Secondhand wiederverwendet oder recycelt werden. Als Fast Fashion werden Kleidungsstücke bezeichnet, die aufgrund geringer Qualität schon nach seltenem Tragen oder Waschen nicht mehr verwendet werden können. Die Altkleidersammlung stehe deswegen „zunehmend unter Druck“, sagte Schneider.
Je schlechter die Qualität, desto mehr sollen Hersteller zahlen
Den Eckpunkten zufolge soll künftig gelten, dass Hersteller besonders minderwertiger Textilien mehr für die Entsorgung zahlen als Unternehmen, die sich um bessere Qualität, Recyclingmöglichkeiten und Reparierbarkeit bemühen. Ein Gesetzestext mit den konkreten Vorgaben muss noch erarbeitet werden. Mit den Eckpunkten will das Ministerium nach eigenen Angaben Hersteller und Verbände frühzeitig in die Beratung einbinden.
Für karitative Organisationen, die Kleider sammeln und weitergeben, soll das neue Gesetz nichts ändern. Das gilt auch für Secondhand-Shops. Gelten soll die Regelung, die wegen einer EU-Richtlinie bis Sommer 2027 umgesetzt sein muss, für Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe.



