Berlin (epd). Der Bundestag hat eine Reform der Lebendnierenspende beschlossen: Künftig können Menschen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann eine Niere spenden, wenn sie zu der empfangenden Person kein enges persönliches Verhältnis haben. Für die Gesetzesänderung stimmten am Donnerstag die Koalitionsfraktionen von Union und SPD sowie die Grünen, die Linke stimmte dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich. Ziel der Neuerung ist es, die Zahl der Nierenspenden zu erhöhen.
Bisher ist das Transplantieren von Organen lebender Spender nur erlaubt, wenn zum Empfänger oder zur Empfängerin eine enge Beziehung besteht. Künftig sind bei Nieren sogenannte Überkreuzspenden möglich. Hier geht es um zwei Menschen mit einer engen persönlichen Beziehung, bei denen eine Person eine Niere braucht und die andere zur Spende bereit wäre, was aber aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. In solchen Fällen sollen die spendewilligen Partner dem spendebedürftigen Partner eines anderen Paares ihr Organ zur Verfügung stellen können.
Zuletzt nur gut 600 Fälle im Jahr
Außerdem wird die „nicht gerichtete anonyme Nierenspende“ erlaubt. Das heißt, jemand kann auch ganz ohne Verbindung zu einer Person mit Organspendebedarf eine Niere zur Verfügung stellen, ohne zu wissen, wer sie bekommt. Die neuen Spendemöglichkeiten sollen in rund drei Jahren in Kraft treten, damit vorher die nötigen organisatorischen Grundlagen geschaffen werden können.
Nach Angaben des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG) werden in Deutschland vor allem Nieren und - in geringerem Maße - Teile der Leber von lebenden Spenderinnen und Spendern abgegeben. Möglich seien daneben die Lebendorganspende von Teilen der Lunge, des Darms und der Bauchspeicheldrüse - dies komme in der Praxis aber kaum vor. 2024 wurden laut BIÖG 632 Nieren von lebenden Spenderinnen und Spendern verpflanzt.



