Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 27. April in Leipzig zum Vereinsverbot der „Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“. Mit ihrer Klage richte sich die Vereinigung gegen eine Verfügung des Bundesinnenministeriums von 2023, teilte das Gericht am Dienstag in Leipzig mit. Die Gruppe wolle geltend machen, dass sie eine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft sei. (AZ: BVerwG 6 A 18.23)
Das Bundesinnenministerium hatte „Die Artgemeinschaft“ sowie alle Teilorganisationen verboten und aufgelöst. Die Vereinigung richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung, hieß es zur Begründung.
Vereinsvermögen beschlagnahmt
Mit dem Verbot wurde das Vereinsvermögen beschlagnahmt und eingezogen. Die Bildung von Ersatzorganisationen ist laut der Verbotsverfügung untersagt.



