Deutschlands größte Suchtklinik für Minderjährige muss schließen

Deutschlands größte Suchtklinik für Minderjährige muss schließen
Schon länger war die Dietrich Bonhoeffer Klinik im ostfriesischen Alhorn in einer Schieflage. 2024 kam es zu einem Trägerwechsel. Doch auch dem neuen Betreiber gelang es nicht, das bundesweit einmalige Angebot zu sanieren.

Alhorn (epd). Deutschlands größte Suchtklinik für Kinder und Jugendliche, die Dietrich Bonhoeffer Klinik im ostfriesischen Alhorn, muss ihren Betrieb zum 30. Juni einstellen. Als Ursache nannte die Trägerin, die diakonische Leinerstift-Gruppe, eine massive Unterfinanzierung, die es unmöglich mache, den Betrieb kostendeckend und therapeutisch angemessen weiterzuführen. Durch das Aus für die Klinik würden 60 der bundesweit nur 85 Reha-Plätze für suchterkrankte Kinder und Jugendliche wegfallen, hieß es. Für Erwachsene existierten hingegen bundesweit 13.200 Reha-Plätze.

„Es ist paradox: Auf der einen Seite legalisieren wir den Konsum der Droge Cannabis, und gleichzeitig schaffen wir die rehabilitative Versorgung suchterkrankter Kinder und Jugendlicher de facto ab“, sagte Leinerstift-Vorstand Wolfgang Vorwerk. Dahinter stecke „ein strukturelles Systemversagen, das die schwächsten unserer Gesellschaft, suchterkrankte Kinder und Jugendliche, unversorgt lässt“.

Zielführender Klinikbetrieb nicht mehr möglich

2024 hatte die Leinerstift-Gruppe die schon damals insolvenzbedrohte Dietrich Bonhoeffer Klinik von der Diakonie im Oldenburger Land übernommen. Über ein Jahr lang habe man sich bemüht, mit den verschiedenen Kostenträgern und der Politik tragbare Einigungen zu treffen, sagte Vorwerk. „Leider wurden wir eines Besseren belehrt und müssen konstatieren: Die Kostenträger ermöglichen keine finanzielle Lösung, bei der eine qualitative und für die Patientengruppe zielführende Fortführung des Klinikbetriebs möglich ist.“

Die wirtschaftliche Tragfähigkeit suchtmedizinischer Jugend-Rehaeinrichtungen sei „systemisch untergraben“, hieß es. Die Strukturreform des Vergütungssystems der Deutschen Rentenversicherung reduziere einen ohnehin schon zu niedrigen Kostensatz, sodass eine medizinische, therapeutische und pädagogische Grundversorgung nicht kostendeckend gewährleistet werden könne.