Bundestag debattiert über vorgeburtliche Trisomie-Tests

Bundestag debattiert über vorgeburtliche Trisomie-Tests
Pränatale Tests auf Trisomie gelten als wissenschaftlicher Fortschritt, bleiben aber ethisch umstritten. Eine Gruppe von Abgeordneten will deren Nutzung wissenschaftlich aufarbeiten lassen, andere haben Zweifel.
20.03.2026
epd
Von Corinna Buschow und Nils Sandrisser (epd)

Berlin (epd). Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten will Bluttests auf genetische Abweichungen bei Ungeborenen wissenschaftlich untersuchen lassen. Der Test sollte nur in begründeten Einzelfällen zum Einsatz kommen, sagte die Grünen-Abgeordnete Simone Fischer am Freitag in einer Bundestagsdebatte in Berlin. Laut dem CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger liefert der Test viele falsch positive Ergebnisse. Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge äußerte jedoch Zweifel an der „grundsätzlichen Intention“ des fraktionsübergreifenden Antrags.

Bei den Tests wird das Blut der Schwangeren untersucht. Das Ergebnis gibt Auskunft über die Möglichkeit einer Trisomie 13, 18 oder 21 beim ungeborenen Kind. Früher war für eine Diagnose eine risikoreiche Fruchtwasseruntersuchung notwendig.

Abgeordnete sehen Druck auf Schwangere

Seit 2022 werden die Kosten für die Bluttests von den Krankenkassen übernommen. Sie kommen seitdem zunehmend häufiger zum Einsatz. Der Antrag verweist auf Zahlen der Barmer, wonach er inzwischen bei fast jeder zweiten Schwangeren zur Anwendung kommt.

Für eine sichere Diagnose bleibt die Fruchtwasseruntersuchung aber notwendig, der Test gibt nur Wahrscheinlichkeiten an. Die von aktuell 109 Abgeordneten aus Union, SPD, Grünen und Linken unterstützte Gruppe fürchtet, dass durch eine Entwicklung der Tests zu einer Routineuntersuchung der Druck auf Schwangere steigt, ihn machen zu lassen und sich gegen ein möglicherweise behindertes Kind zu entscheiden.

Die Abgeordneten fordern ein Expertengremium und ein Monitoring, um Aufklärung darüber zu erhalten, warum die Zahl der Anwendungen drastisch gestiegen ist. Es brauche mehr Zahlen und Fakten zur Nutzung, zur Beratung der Frauen und den Folgen, sagte Fischer.

Mehr statt weniger Fruchtwasseruntersuchungen

Pilsinger sagte, die Zahl der falsch positiven Testergebnisse liege vier Mal höher als erwartet. Statt weniger gebe es nun mehr Fruchtwasseruntersuchungen. Das sei so nicht gedacht gewesen.

Felix Döring (SPD) erklärte, wenn der Test zur Routine werde, entstünden Erwartungen und Druck, „und dann stellt sich die Frage: Treffen wir diese Entscheidungen wirklich frei?“

Dörings Fraktionskollegin Wegge kritisierte hingegen, der Antrag fordere, zu untersuchen, ob die Tests Auswirkungen auf die Entscheidungen von Eltern für oder gegen ein Kind hätten. Dies sei aber „eine individuelle Entscheidung, die wir nicht zu bewerten haben“, sagte sie.

Ergebnisse Mitte nächsten Jahres erwartet

Ziel des Antrags ist es, die Ergebnisse des Monitorings, die bis Mitte 2027 vorliegen sollen, bei der Frage nach Zulassung möglicher künftiger Gentests zu berücksichtigen. Die Anwendung des bestehenden Tests stellen die Abgeordneten nach eigenen Worten nicht infrage. Ihr Antrag wird im Bundestag in den Ausschüssen beraten, bevor er zur Abstimmung gestellt wird.

Der Vorsitzende der Glaubenskommission der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Franz-Josef Overbeck, begrüßte den Vorstoß. Eine Prüfung der Kassenzulassung des Bluttests sei notwendig, weil er sich in der Praxis vermutlich als Screening etabliert habe. „Damit stellen sich erhebliche ethische, rechtliche und gesundheitspolitische Fragen“, sagte Overbeck.