Berlin (epd). Der zu 13 Jahren Haft verurteilte Täter bei einer antisemitischen Messerattacke am Berliner Holocaust-Mahnmal hat Revision gegen das Urteil eingelegt. „Nach Eingang der schriftlichen Gründe werden wir entscheiden, ob die Begründung der Anwendung allgemeinen Strafrechts und die Nichtanwendung des Jugendstrafrechts tragfähig ist“, sagte sein Rechtsanwalt Daniel Sprafke am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Der zum Tatzeitpunkt 19-Jährige war vor knapp zwei Wochen unter anderem wegen versuchten Mordes nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden.
Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte bestätigte, dass der Verteidiger am letzten Tag der Frist Revision eingelegt habe. Nun würden die schriftlichen Urteilsgründe zugestellt, im Anschluss wird die Begründung der Verteidigung sowie eine Stellungnahme des Generalbundesanwalts erwartet. Über die Revision habe dann der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Aufgrund der gesetzlichen Fristen könne es „einige Monate“ dauern, bis die Akte beim BGH landet.
Opfer die Kehle durchgeschnitten
Der mittlerweile 20-jährige Syrer hatte seinem Zufallsopfer, dem spanischen Touristen Iker M., am 21. Februar 2025 im Stelenfeld des Holocaust-Mahnmals die Kehle durchgeschnitten. Das Opfer überlebte schwer verletzt und ist bis heute arbeitsunfähig. Der zuletzt in Leipzig wohnhafte Täter wurde demnach von Mitgliedern des sogenannten Islamischen Staats (IS) auf der Plattform Telegram angeleitet. Nach Überzeugung des Gerichts beging er die Tat aus islamistischen und antisemitischen Motiven.



