Koordinationsrat: Gefängnisseelsorge für Muslime vereinheitlichen

Koordinationsrat: Gefängnisseelsorge für Muslime vereinheitlichen
Bei der Seelsorge für muslimische Gefängnisinsassen müssen nach Ansicht des Koordinationsrats der Muslime bundesweit einheitliche Strukturen geschaffen werden.

Köln (epd). Der Koordinationsrat der Muslime fordert eine „rechtsstaatlich saubere und institutionell verlässliche Ausgestaltung islamischer Gefängnisseelsorge“ in Deutschland. „Religionsfreiheit im Vollzug darf keine Frage des Bundeslandes sein“, erklärte Koordinationsrats-Sprecher Ali Mete am Freitag in Köln. Anlass ist eine Studie der Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft, die das Fehlen von bundesweit einheitlichen Regelstrukturen bei der seelsorgerischen Betreuung von muslimischen Gefängnisinsassen festgestellt hat. Muslimische Inhaftierte hätten „ein Recht auf religiöse Begleitung, seelsorgerischen Beistand und geistlichen Zuspruch“, sagte Mete.

Die in Frankfurt am Main vorgelegte Studie einer Religionswissenschaftlerin hatte unter anderem ergeben, dass die regelmäßige Seelsorge für muslimische Gefängnisinsassen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfällt. Bundesländer wie Hessen, Baden-Württemberg und Bayern haben demnach keine Regelstrukturen, sondern behelfen sich mit Übergangsmodellen. Eine Reihe von Bundesländern habe Strukturen geschaffen, die aber sehr unterschiedlich seien. Die Varianten reichten von Verträgen mit Organisationen wie in Berlin mit der Alevitischen Gemeinde und dem Verein Freiabonnements für Gefangene über die Schaffung fester Stellen wie in Rheinland-Pfalz bis hin zu Verträgen der Gefängnisse mit einzelnen Seelsorgern auf Honorar- oder ehrenamtlicher Basis wie in Nordrhein-Westfalen.

Koordinationsrat pocht auf „religiöse Gleichbehandlung“

Aus Sicht des Koordinationsrates ergibt sich aufgrund der Studie ein klarer Auftrag an Politik und Justizverwaltungen: „Religiöse Gleichbehandlung im Strafvollzug darf nicht nur angekündigt, sie muss endlich verbindlich umgesetzt werden“, erklärte Mete. Notwendig seien die rechtliche Gleichstellung mit bestehenden seelsorgerischen Angeboten, der Schutz seelsorgerischer Vertraulichkeit, klare und bundesweit anschlussfähige Aufgabenprofile sowie tragfähige Strukturen für die Aus- und Weiterbildung.