Frankfurt a.M., Washington (epd). Menschenrechtler haben den massiven Einsatz von Drohnen bei der Bandenbekämpfung in Haiti angeprangert. Von März 2025 bis Januar 2026 hätten staatliche und private Sicherheitskräfte 141 Angriffe mit Drohnen ausgeführt, die mit Sprengstoff bestückt waren, teilte Human Rights Watch (HRW) am Dienstag in Washington mit. Dabei seien mindestens 1.243 Menschen getötet worden, darunter 17 Kinder. Viele Drohnen-Einsätze hätten in dicht bevölkerten Vierteln stattgefunden.
In Haiti verbreiten bewaffnete Banden seit Jahren Gewalt und Schrecken. Die Regierung und mit ihr kooperierende Söldnergruppen werden der Lage nicht Herr, werden zugleich immer wieder für Angriffe auf Zivilistinnen und Zivilisten verantwortlich gemacht. Laut den Vereinten Nationen ist eine an die Regierung angebundene „Task Force“ für die Drohnen-Einsätze verantwortlich. Diese Einheit wird laut Human Rights Watch von der US-Söldnerfirma Vectus Global unterstützt.
HRW vermutet außergerichtliche Hinrichtungen
Die nach HRW-Angaben ausgewerteten Quellen hätten ergeben, dass mindestens 43 getötete Erwachsene keine Mitglieder von kriminellen Banden gewesen seien. Auch viele der von der Menschenrechtsorganisation erfassten über 700 Verletzten seien unbescholtene Bürgerinnen und Bürger gewesen. HRW sprach demnach mit Angehörigen, lokalen Autoritäten und medizinischem Personal, wertete Video-Aufnahmen und andere Quellen aus.
Besonders seit November 2025 hätten die Drohnen-Angriffe in der Hauptstadt Port-au-Prince deutlich zugenommen, teilte die Organisation mit. Videoaufnahmen ließen vermuten, dass es bei vielen Drohnen-Einsätzen weniger um Strafverfolgung denn um gezielte und rechtswidrige außergerichtliche Tötungen gegangen sei. Menschen und Fahrzeuge seien angegriffen worden, die nicht in kämpferische Handlungen involviert waren.
HRW rief die haitianischen Behörden auf, bewaffnete Drohnen sehr zurückhaltend und nur im Rahmen der Menschenrechte einzusetzen. Der rechtswidrige Einsatz der Waffen sollte zudem untersucht und die Verantwortlichen sollten juristisch belangt werden.


