Gesundheitsministerin will Zusatzbeiträge "mindestens stabil" halten

Gesundheitsministerin will Zusatzbeiträge "mindestens stabil" halten
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zumindest stabilisieren. Die CDU-Politikerin rechnet allerdings bei den notwendigen Einsparungen mit Widerstand aller Berufsgruppen.

Berlin (epd). Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Zusatzbeiträge in den gesetzlichen Krankenkassen durch einen strikten Sparkurs auf dem derzeitigen Niveau halten oder senken. „Mein Ziel ist, den Zusatzbeitrag mindestens stabil zu halten“, sagte Warken dem Pro-Newsletter Gesundheit des Nachrichtenportals Politico. „Diesen Spardruck brauchen wir“, unterstrich sie.

2022 habe der Zusatzbeitrag noch bei 1,3 Prozent gelegen, aktuell seien es 2,9 Prozent. Warken bezifferte die Mehrbelastung für Versicherte und Unternehmen auf mehr als 30 Milliarden Euro. Mit Blick auf eine von ihr eingesetzte Expertenkommission kündigte Warken an, das Konzept der Experten für Einsparungen im System werde „Maßnahmen für alle Bereiche enthalten“. Die Kommission habe den Auftrag, ein Sparpotenzial von 25 Milliarden Euro vorzuschlagen, fügte sie hinzu. Ausdrücklich nannte die Ministerin in dem Interview die Ausgaben für Arzneimittel: Auch diese „müssen wir in den Griff bekommen“.

Widerstand „muss ich aushalten“

Die CDU-Politikerin rechnet indes mit erheblichem Widerstand gegen den Sparkurs. „Jede Berufsgruppe wird ihren ganz persönlichen Widerstand organisieren“, erklärte sie. „Aber das muss ich aushalten“, unterstrich Warken. Es führe kein Weg „daran vorbei, den Anstieg der Ausgaben zu begrenzen“.

Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag legt das Bundesgesundheitsministerium, basierend auf einer Empfehlung des Schätzerkreises für die gesetzlichen Krankenkassen, per Verordnung fest. Die einzelnen Kassen bestimmen den Zusatzbeitrag aber eigenständig. Er wird wie der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse von 14,6 Prozent hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.