Sachsens Synode stimmt EKD-Anerkennungsleistungen zu

Sachsens Synode stimmt EKD-Anerkennungsleistungen zu
Betroffene sexualisierter Gewalt erwarten in den Landeskirchen bundesweit vergleichbare Regelungen zur Anerkennung ihres Leids. Sachsens Synode hat dazu jetzt ein Gesetz verabschiedet.

Dresden (epd). Die Synode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hat den Richtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu sogenannten Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt zugestimmt. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Samstag in Dresden in zweiter Lesung verabschiedet.

Verfahren vereinheitlichen

Die neuen, im März 2025 vorgelegten Richtlinien der EKD sollen zu einer stärkeren Vereinheitlichung der Verfahren und Zahlungen innerhalb der 20 Gliedkirchen und der Diakonie führen. Sie zielen darauf ab, Leistungen in Anerkennung des Leids bundesweit vergleichbarer zu gestalten. Zuvor gab es oft Kritik an den unterschiedlichen Regelungen.

Die Anerkennungsrichtlinie der EKD sieht individuelle Leistungen anlehnend an deutsche Zivilgerichtsentscheidungen ohne Obergrenze vor sowie zusätzliche Pauschalleistungen in Höhe von bis zu 15.000 Euro.

Insgesamt 141 Betroffene sexualisierter Gewalt

In der sächsischen Landeskirche sind insgesamt 141 Betroffene sexualisierter Gewalt und 84 Beschuldigte im Zeitraum von 1946 bis heute bekannt. Seit 2020 wurden rund 698.000 Euro als Anerkennungsleistungen an 58 Betroffene gezahlt.

Fast alle evangelischen Landeskirchen haben den Regelungen bereits zugestimmt, allerdings in zwei Fällen mit Abweichungen. Sachsen gehört zu den Schlusslichtern im Prozess.