Berlin (epd). Der künftige Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder kann in den Ferien auch durch Sportcamps, Kulturfreizeiten und andere Angebote von freien Trägern abgedeckt werden. Das beschloss der Bundestag am Freitag. Demnach können sowohl öffentliche als auch andere anerkannte Anbieter der Jugendarbeit bei der Ferienbetreuung einbezogen werden. Das soll Länder und Kommunen entlasten.
Ab dem nächsten Schuljahr gilt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einheitlich bundesweit. Zunächst bezieht sich dies nur auf Kinder in der ersten Klasse. Im Schuljahr 2027/2028 kommt die zweite Klasse hinzu, ein Jahr später die dritte und 2029/2030 die vierte. Es besteht dann Anspruch auf eine Betreuung von acht Stunden am Tag - inklusive Unterrichtszeit - an fünf Tagen in der Woche. Das gilt auch in den Ferien. Dabei sind höchstens vier Wochen Schließzeit erlaubt.
Ostdeutsche Länder gut aufgestellt
Zuletzt fehlten in Westdeutschland noch viele Ganztagsplätze für Kinder. Laut Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln müssen bis zum Schuljahr 2029/30 noch rund 150.000 Plätze geschaffen werden. In allen ostdeutschen Bundesländern sowie in Hamburg wird das Betreuungsangebot hingegen als ausreichend eingestuft.




