Schneider: Beim Heizungsgesetz dürfen nicht Mieter die Zeche zahlen

Schneider: Beim Heizungsgesetz dürfen nicht Mieter die Zeche zahlen
Umweltminister Schneider will die Koalitionseinigung zu neuen Vorgaben für Heizungen nicht kommentieren - betont aber, dass Mieterinnen und Mieter vor Kostensteigerungen bewahrt werden müssten.

Berlin (epd). Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat in der Diskussion über die neuen Regeln für Heizungen die Bedeutung des Mieterschutzes hervorgehoben. Es seien Anreize nötig, damit Vermieterinnen und Vermieter in kostengünstige und nachhaltige Technik investierten „und nicht der Mieter die Zeche zahlt“, sagte er am Mittwoch im Bundestag. „Das ist der klare Grundsatz.“

Zwar werde die Entscheidung über die Heizungsart nun wieder den Bürgerinnen und Bürgern überlassen, sagte Schneider. Allerdings sei klar: „Es ist ein Kostenrisiko, wenn Sie auf Gas setzen.“ Der Minister verwies dabei auf steigende CO2-Preise und die „Verknappung“ des Rohstoffs Gas. Schneider betonte zugleich, dass an der gezielten Förderung von „nachhaltigen Investitionen“, beispielsweise in Wärmepumpen, festgehalten werde. Der bestehende Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe sei bis zum Ende der Legislaturperiode „garantiert“.

Minister will Eckpunkte nicht kommentieren

Grundsätzlich ging der für Klimaschutz zuständige Minister verbal auf Distanz zu den Eckpunkten für ein neues Heizungsgesetz, die in der vergangenen Woche von den Koalitionsfraktionen vereinbart worden waren. Es handele sich um eine Vorgabe aus dem Bundestag, die er nicht zu kommentieren habe, sagte Schneider. Er fühle sich den „Entscheidungen des Parlaments“ grundsätzlich verpflichtet - das gelte für das Klimaschutzgesetz ebenso wie für „die Maßgaben, die die Koalitionsfraktionen im Gebäudemodernisierungsgesetz jetzt gemacht haben“.

Die Eckpunkte sehen vor, die Vorgabe von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energieträgern bei Heizungen in Neubauten abzuschaffen. Stattdessen soll für neue Öl- und Gasheizungen vorgeschrieben werden, dass sie einen wachsenden Anteil an Biogas oder synthetischen Treibstoffen verbrennen. Kritiker befürchten Nachteile für den Klimaschutz und zusätzliche Belastungen für Mieterinnen und Mieter. Die Bundesregierung soll nun einen Gesetzentwurf erarbeiten und bis Ostern im Kabinett verabschieden.